Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1305 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
  
Añ 270 
Juhalt: Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Jeitungsdruckpapier. S. 1305. 
  
  
(Nr. 5583) Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier. Vom 
30. November 1916. 
D. Bundesrat hat auf Grund des 9 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
1 
Zur Durchführung der Beschaffung von Papierholz für die Versorgung 
der Tageszeitungen mit Druckpapier wird eine Reichsstelle für Papierholz in 
Berlin begründet. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
Sie erhält einen Aufsichtsrat. Er besteht aus dem Vorsitzenden und 
zwanzig Mitgliedern, von denen zehn auf Reich und Bundesstaaten, vier auf 
Zeitungsdruckpapierfabriken, einer auf Zellstoffabriken, einer auf Holzschleifereien 
und vier auf Zeitungsverleger entfallen. Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden 
und die Mitglieder des Aufsichtsrats. 
Der Aussichtsrat bestellt die Geschäftsführer, deren Bestellung der Bestäti- 
gung des Reichskanzlers bedarf. 
Die Satzung der Gesellschaft, ihre Anderung und Anderungen in der Ju- 
sammensetzung des Aufsichtsrats bedürfen der Genehmigung des Reichskanzlers. 
Reichs-Oesetzbl. 1910. 301 
Ausgegeben zu Berlin den 30. November 1916.
	        
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