— 1305 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Añ 270
Juhalt: Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Jeitungsdruckpapier. S. 1305.
(Nr. 5583) Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier. Vom
30. November 1916.
D. Bundesrat hat auf Grund des 9 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
1
Zur Durchführung der Beschaffung von Papierholz für die Versorgung
der Tageszeitungen mit Druckpapier wird eine Reichsstelle für Papierholz in
Berlin begründet. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sie erhält einen Aufsichtsrat. Er besteht aus dem Vorsitzenden und
zwanzig Mitgliedern, von denen zehn auf Reich und Bundesstaaten, vier auf
Zeitungsdruckpapierfabriken, einer auf Zellstoffabriken, einer auf Holzschleifereien
und vier auf Zeitungsverleger entfallen. Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden
und die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aussichtsrat bestellt die Geschäftsführer, deren Bestellung der Bestäti-
gung des Reichskanzlers bedarf.
Die Satzung der Gesellschaft, ihre Anderung und Anderungen in der Ju-
sammensetzung des Aufsichtsrats bedürfen der Genehmigung des Reichskanzlers.
Reichs-Oesetzbl. 1910. 301
Ausgegeben zu Berlin den 30. November 1916.