Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

E. Knochenmehl 
(aus entfetteten Knochen hergestellt, s. § 8) 
1. Unentleimtes, gedämpftes sowie entleimtes, ferner Stampfmehl, Trommel- 
mehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochenmehl, Kadaverdünge- 
mehl und ähnliches, in handelsüblicher feiner Mahlung: 
Preise für 1kg% 
Gesamtstickstoff ... 210 Pf., 
Gesamtphosphorsäure 40 
2. Die unter 1 aufgeführten Stoffe mit Schwefelsäure ganz oder teilweise 
aufgeschlossen: 
Preise für 1 kg% 
Gesamtstickstoff ... 210 Pf., 
wasserlösliche Phosphorsäure 66  
nicht wasserlösliche Phosphorsäurere 40 
sofern Kali zugemischt wird 
Kali (K20) ... 40 
Besondere Lieferungsbedingungen 
Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. 
Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. 
F. Rohphosphat 
im Inland gewonnen, auch gemahlen: 
Preise für 1 k 
Gesamtphosphorsäure 20 Pf. 
Besondere Lieferungsbedingungen 
Fracht: Frei Station des Empfängers. 
Zahlung: Barzahlung ohne Abzug. 
Reichs-Gesetzbl. 1916. 7
	        
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