Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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k) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in 
Hameln — Titel 50 —, 
1) zur Erwerbung eines Grundstücks und zur Herstellung eines neuen 
 Dienstgebäudes in Hann. Münden — Titel 51 —, 
m) zur Erwerbung eines Grundstücks und zur Herstellung eines neuen 
Dienstgebäudes in Hervest-Dorsten — Titel 52 —, 
n) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in 
Lahr (Baden) — Titel 53 —, 
o) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in 
Marburg (Bz. Cassel) — Titel 54 —, 
p) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in 
Neumünster — Titel 55 —, 
q) zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundstück in 
Weimar — Titel 56 —, 
r) zur Vergrößerung des Postgrundstücks in Coburg — Titel 57 —, 
s) zur Erwerbung eines Grundstücks in Gummersbach und zu einem 
Um- und Erweiterungsbau auf diesem Grundstück — Titel 58 —, 
t) zur Erwerbung eines Grundstücks in Ohligs — Titel 599 —, 
u) zur Erwerbung eines Grundstücks in Ortelsburg — Titel 60 —, 
v) zur Herstellung von Post., Gleis- und Bahnsteiganlagen usw. auf 
dem Bahnhof in Mülhausen (Els.) — Titel 61 — 
die angeforderten Beträge. 
§ 3 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach 
§ 1 und 2 zulässigen Ausgaben sowie der Ausgaben zur Fortführung des 
Krieges, soweit die vorhandenen sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, durch 
Ausschreibung von Beiträgen der Bundesstaaten in Grenzen der letzten 
Bewilligung und durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis zur Höhe von 
zweitausend Millionen Mark zu beschaffen. 
§ 4 
Die Besoldungsetats für das Reichsbank-Direktorium sowie für das Direk- 
torium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1915 
gelten bis zur Feststellung des Etats auch für das Rechnungsjahr 1916. 
§ 5 
Die im Kapitel 5 Titel 1 und 2 der fortdauernden Ausgaben des Reichs- 
haushaltsetats für das Rechnungsjahr 1915 vorgesehenen diplomatischen und 
konsularischen Vertretungen in Portugal und seinen auswärtigen Besitzungen 
fallen fort. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier den 30. März 1916. 
(L. S.) Wilhelm 
v. Bethmann Hollweg
	        
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