Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
Nr. 63 
Inhalt: Bekanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der 
Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation. S. 22. 
  
  
(Nr. 5121) Bekanntmachung über eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Er- 
zeugnissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation. Vom 
4. April 1916. 
D er Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
§ 1 
Am 26. April 1916 findet eine Erhebung der Vorräte von Kartoffeln 
sowie von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation statt. 
§ 2 
Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation im Sinne 
dieser Verordnung sind 
Kartoffelschnitzel und krümel, 
Kartoffelflocken, 
Kartoffelwalzmehl, 
Kartoffelflockengrieß, 
Kartoffelschnitzelmehl, 
Kartoffelschnitzelschrot, 
Kartoffelscheiben, 
Kartoffelbrocken, 
Kartoffelflockenkleie, 
sonstige Erzeugnisse, die dadurch entstanden sind, daß frischen Kartoffeln, 
allein oder in Mischungen mit anderen Stoffen, der größere Teil 
ihres Wassergehalts entzogen ist, 
Kartoffelstärke, 
Kartoffelstärkemehl. 
Reichs-Gesetzbl. 1916. 64 
Ausgegeben zu Berlin den 5. April 1916.