— 230 —
Anlage II
Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeugnissen der
Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation
am 26. April 1916.
Kommunalverband ....
Gesamtzahl der Zivil-Einwohner des Kommunalverbandes ........ Personen.
Davon gehören zur landwirtschaftlichen Bevölkerung ....... Personen (soweit
genaue Angaben nicht vorliegen, durch die Kommunalverbände zu schätzen).
Zentner
Von den umstehend angegebenen Kartoffelmengen sind
a) als Saatgut zur eigenen Bestellung bestimmt..
b) für die eigenen Brennereien der Anzeigepflichtigen
erforderlich
c) für die eigenen Trocknereien der Anzeigepflichtigen
erforderlich
Anmerkung zu a, d, c: Wegen der der Berechnung zugrunde zu legenden Sätze
vgl. die Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln
vom 31. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 223).