Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, der § 10 mit 
dem 25. April 1916 in Kraft. 
Berlin, den 20. April 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
Berichtigung 
In der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver- 
ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen 
Waschmitteln ist im § 1 unter II, Satz 2 nach den Worten „mit Tinte“ ein- 
zuschalten: „oder Farbstempel“. 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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