Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Art der 
Art der Behältnisse nach Unverarbeiteter 
ihrem Raumgehalt ein- 
geteilt in solche von solcher, der nach den zu seiner 
Des Eigentümers Ort geteilt Herstellung verwendeten Roh- 
Lfde. a) nicht mehr als stoffen und der angewendeten 
Nr. der 1 Liter, Arbeitsweise bei den im 
b) von mehr als Handel üblichen Gebräuchen 
Name Wohnort Lagerung zum Kornbranntwein zählt 
1 Liter, aber nicht 
mehr als 600 Liter, 
e) mehr als 600 Liter 
ungefähre 
Alkoholstärke 
nach Raum- 
hundertteilen 
Zahl der Hundertteile Liter 
Raummenge 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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