Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
— 469 — 
Wollene Damenkleider- und Mäntelstoffe, sofern der Kleinhandelspreis 
bei einer Breite von etwa 130 Zentimeter 10 Mark für das Meter 
übersteigt. 
Baumwollene, einfarbige oder buntgewebte Kleider- und Schürzenstoffe, 
sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 90 Zentimeter 
3 Mark für das Meter übersteigt. 
Baumwollene bestickte Kleider- und Schürzenstoffe, sofern der Klein- 
handelspreis bei einer Breite von etwa 90 Zentimeter 6 Mark für das 
Meter übersteigt. 
Baumwollene bedruckte Kleiderstoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei 
einer Breite von etwa 90 Zentimeter 2 Mark für das Meter übersteigt. 
Verbandstoffe und Damenbinden. 
Konfektionierte genähte Weißwaren (ungewaschen). 
Herrenstoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 
140 Zentimeter 14 Mark für das Meter übersteigt. 
Fertige Fracks, Militäruniformen. 
Uniformbesatz und Militärausrüstungsgegenstände. 
Fertige Herrengarderobe, sofern der Kleinhandelspreis 
  
  
für den Rock- und Gehrockanzug 75,00 Mark, 
für den Sack- und Sportanzug . . . ... 60,00 » 
für den Rock- und Gehrock .... 47,00 » 
für die Sackjacke 32,00  
für die Weste . ... . ... . . ... 10,00 » 
für das Beinkleid . . . . . ... 18,00 » 
für den Winterüberzieher 80,00 
für den Sommerüberzieher 65,00 
für den Wettermantel aus Lodenstoff 40,00 
übersteigt. 
Alle Artikel der fertigen Damenmäntel- und Mädchenmäntel-, Damen- 
kleider- und Mädchenkleider--, Damenblusen- und Mädchenblusenkonfektion, 
sofern sie am 6. Juni 1916 fertiggestellt waren und sich im Besitze 
der Kleinhändler befinden, oder sofern deren Kleinhandelspreis 
für einen Damenmantel ....... .. . . . . . . . . ... 60,00 Mark, 
für ein Jackenkleid .. . ... 80,00 2 
für ein Waschkleid 40,00 » 
für eine wollene Bluse 15,00 » 
für eine Waschbluse ................ 12,00 » 
für einen wollenen Morgenrock 30,00 „ 
für einen Waschmorgennock. 20,00 » 
für ein garniertes wollenes Kleid ........ 100,00 
für einen Kleiderrock...................... 25,00 
übersteigt. 
Mit Pelz gefütterte oder überzogene Kleidungsstücke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.