Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

61. 
62. 
63. 
64. 
65. 
66. 
— 497 — 
58. Klasse 59: In Ziffer 4 ist das Wort „Astronom,““ zu streichen. 
59. Klasse 60: In dem Vermerke zu Klasse 60 ist hinter „Die Beamten zu 1 
einzuschalten: „und 3. 
Klasse 63: Ziffer „1. Mitglied der Zentraldirektion der Monumenta Ger- 
maniae Historica“ fällt fort. Die Ziffern 2 bis 6 erhalten die Be- 
zeichnungen „1 bis 5" 
Klasse 63: In der neuen Ziffer 2 treten hinzu: 
„Reichsinspektoren für die Schiffsingenieur- und Maschinistenprüfungen“. 
Klasse 68: Es ist zu setzen in Ziffer 1 für „Mitglied": „Mitglieder“ in 
Ziffer 3 für „Senatsvorsitzende!“: „Senatspräsidenten“. 
Klasse 69: In Ziffer 6 ist der zweite Satz: „Der Ressortdirektor für Hafen- 
bau bei der Kaiserlichen Werft in Danzig usw.“ zu streichen. 
Abschnitt B. Einzelgehälter. 
Ziffer 12: Die Worte „Zweiter Direktor beim Reichs-Versicherungsamte"“ sind 
zu streichen. 
Ziffer 13: Anstatt „Erster Direktor“ ist zu setzen: „Direktoren“. 
Ziffer 16: Die Worte „Vorsitzender der Verwaltung des Reichs-Invaliden- 
fonds“ sind zu streichen. 
§ 2 
In der Besoldungsordnung II ist in Klasse 2 hinter „Bukarest“ statt 
„und St. Petersburg“ zu setzen „St. Petersburg und Sofia“. 
 
§ 3 
Die Besoldungsordnung III erfährt folgende Änderungen: 
Zu A. Lfd. Nr. 7: In der Bemerkung „2. Werden Hauptleute usw.“ ist 
die Zahl „3" zu ändern in „2". 
Zu A. Lfd. Nr. 9: In der Bemerkung d) ist das Wort „Oberzeugmeister“ 
zu ersetzen durch „Feldzeugmeister“. 
Zu A. Lfd. Nr. 15: Die Bemerkung a) erhält folgenden Wortlaut: 
„ a) Der Landwehr-Inspekteur in Berlin und der sächsische Kavallerie- 
Inspekteur erhalten als Generalmajor 10 260 Mark Gehalt und 
900 Mark (anstatt 4 500 Mark) Dienstzulage,“ 
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