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§ 6
Das Besoldungsdienstalter derjenigen vor dem 1. April 1916 beförderten
oder im dienstlichen Interesse versetzten Beamten, welche zu diesem Zeitpunkt
ein geringeres pensionsfähiges Gehalt als in der vorher von ihnen bekleideten
Stelle, falls sie in dieser verblieben wären, nach den neuen Gehaltssätzen zu beziehen
haben würden, oder welche in der vorher bekleideten Stelle bei dem nächsten
Aufrücken eine höhere Gehaltsstufe erreicht haben würden, als dies in der neuen
Stelle der Fall sein würde, ist so festzusetzen, als wenn die Beamten erst am
1. April 1916 in die neue Gehaltsklasse befördert oder versetzt wären.
§ 7
§ 57 des Gesetzes über die Pensionierung der Offiziere vom 31. Mai 1906
(Reichs-Gesetzbl. S. 565) wird, wie folgt, geändert:
1. Vor den Worten „bei einer Gesamt-Militär- und Zivildienstzeit““ ist die
Ziffer „1." einzuschalten.
2. Hinter „4 500 Mark“ ist als neue Ziffer hinzuzufügen:
2. bei einer Dienstzeit als aktiver Deckoffizier von wenigstens 6 Jahren
und zugleich einer Gesamt-Militär- und Zivildienstzeit
von weniger als 21 Jahren. 3000 Mark,
bei einer solchen von wenigstens 21 „ 3500
24 3 900 "
» » » » 27 „ 4300
» » » 30 „ 4600
„ » » 33 „ 4800
» » » 36 „ 5000
3. Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Vorschriften des § 24 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 finden An-
wendung, Abs. 4 auch bei Feststellung der Dienstzeit als aktiver
Deckoffizier.“
§ 8
Das Gesetz tritt mit dem 1. April 1916 in Kraft.
Die Änderung im § 4 Ziffer 2 gilt für alle nach diesem Zeitpunkt in etats-
mäßige Hobeistenstellen der Marine-Infanterie einrückenden Unteroffiziere.
Die Vorschriften im § 7 gelten auch für die bereits pensionierten Deck-
offiziere, solange sie sich in einer der im § 24 Nr. 3 des Offizierpensionsgesetzes
genannten Stellen befinden oder sobald sie aus einer solchen ausscheiden.
§ 9
Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text der dem Besoldungsgesetze
vom 15. Juli 1909 (eichs-Gesetzbl. S. 573) beiliegenden Besoldungsordnungen,
wie er sich aus den Änderungen, die in den Gesetzen vom
21. März 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 524),
10. April 1911 ( 182),