Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 555 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
Nr. 134 
  
  
  
  
Inhalt: Frachturkundenstempelgesetz. S. 555. 
  
(Nr. 5272) Frachturkundenstempelgesetz. Vom 17. Juni 1916. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und 
des Reichstags, was folgt: 
Artikel I 
Nummer 6 des Tarifs zum Reichsstempelgesetze vom 3. Juli 1913 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 639) wird, wie folgt, geändert: 
1. Tarifnummer 6 d erhält in Spalte 2, 3 folgende Fassung: 
d) Frachturkunden im Eisenbahnverkehr über 
1. Frachtstückgut und Expreßgut 10 Pfennig, 
2. Eilstückgut .............................. 20 " 
3. Frachtgut in Wagenladungen 
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 
25 Mark . . ... 1Mark, 
bei höheren Beträgen 2 „ 
4. Eilgut in Wagenladungen 
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 
25 Mark . . . . .. 1 Mark 50 Pfennig, 
bei höheren Beträgen 8„ 
Die Steuersätze für Wagenladungen ermäßigen 
sich auf die Hälfte, wenn das Ladegewicht des gestellten 
Wagens weniger als 10 Tonnen beträgt; 
Reichs-Gesetzbl. 1916. 141 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juni 1916.
	        
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