Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 693 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
  
  
  
  
Añ̃ 156 
Inhalt: Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk, und Strickwaren für die 
bürgerliche Berölkerung. S. 63. — Bekanntmachung öber die Geltendmachung von Ansprüchen 
von Personen, die im Ausland ihren Wohnsit baben S. uou#. — Bekauntmachung, betreffend 
die Fristen des Wechsel. und Scheckrechts für Elsaß.-Lothringen. S. 691. 
  
(Nr. 5318) Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk- und Streck. 
waren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 13. Juli 1916. 
Auf Grund des & 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs 
mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis: 
s 
Der & 8 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., 
Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 
findct keine Anwendung auf solche Gewerbetreibende, die außer den Waren, die 
sie beim Gewerbebetrieb im Umherziehen mit sich führen, kein Warenlager haben. 
II 
In das Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekanntmachung vom 
10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Be- 
kanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren 
für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 mit Ausnahme der 9#8 7,) 
10, 14, 15 und 20 keine Anwendung finden, sind aufsunchmen: 
20 a. Alle Artikel der aus Waschstoff hergestellten Damen-Sommerkonfektion, 
sofern sie am 6. Juni 1916 fertiggestellt oder zugeschnitten waren. 
20b. Mädchenkleider für das schulpflichtige Alter und Kinderkleider für 
das Alter bis zu 6 Jahren, sofern deren Kleinhandelspreis 
für ein Waschkleieh ... 15,00 Mark 
für ein Kleid aus Wolle oder Velvet .... . .. . . .. 25,00 » 
übersteigt. 
35. Gummimäntel und gummierte Badeartikel. Der Gummierung steht 
Ersatzgummierung gleich. 
Berlin, den 13. Juli 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
Reichs. Gesetbl. 1916. 169 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Juli 1916.
	        
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