Die letzten Beziehungen zu Friedrich I. 2c. 373
samen Eingriff auf das Nachdrücklichste zu pvertheidigen wußte.
Gerade in dieser Zeit der allgemeinen Verwirrung hatte sie öfter
Gelegenheit dazu. Obgleich nämlich schon einmal ein von ihm versuchter
Eingriff in die Gerechtsame der Lübecker Handelsleute vom
Kaiser in der gebührenden Weise zurückgewiesen worden war, so
konnte Graf Adolf von Schauenburg es doch noch immer nicht vergessen,
daß die reiche Stadt ursprünglich seiner Familie gehört und
dieser von Heinrich gewaltsamer Weise entzogen worden war. Jetzt
baute er an der Mündung der Trave ein Kastell, und indem er dadurch
die ganze Schifffahrt auf ihr beherrschte, forderte er von den
Lübeckern für die ungestörte Durchfahrt einen Zoll. Es war das
eine schwere Auflage und mit Recht erhoben die Bürger laute Klage
beim Kaiser.!) Adolf aber berief sich darauf, schon Heinrich der
Löwe hätte dort einen Zoll erhoben, es stände ihm daher auch dies
Recht zu. Daß Heinrich dies allerdings gethan, leugneten die Bürger
nicht, erklärten aber, es sei damals geschehen in Folge eines
gütlichen Uebereinkommens mit dem Herzoge: die Burg habe zum
Schutze der Schifffahrt Lübecks dienen, der Zoll aber die Mittel zur
Instandhaltung der Festung gewähren sollen. Adolf von Schauenburg
dachte mit Gewalt seinem Willen Geltung zu verschaffen: er
entzog den Lübeckern nicht bloß alle Begünstigungen, welche sie bisher
in seinem Gebiete genossen hatten, sondern nahm sogar Lübecker
Kaufleute, welche in seinen Städten Todesloe und Hamburg Handel
trieben, gefangen und legte auf ihre Waarenvorräthe Beschlag. Die
Lübecker erneuerten ihre Klagen beim Kaiser. Aber erst nach längerer
Zeit drangen sie durch und es kam ein Vergleich zu Stande,
dem zufolge die Bürger den Zoll durch die Erlegung von dreihundert
Mark ablösten, der Graf aber auf jedes fernere Anrecht darauf
feierlich Verzicht leistete. Außerdem zahlten sie ihm noch zweihundert
Mark und erhielten dagegen die freie Benutzung aller Gewässer,
Wiesen und Wälder auf der ganzen Strecke bis nach Todesloe,
wodurch ihre Handelsunternehmungen nach dieser Seite hin wesentlich
erleichtert wurden.)
1) Arnold. Lub. III, 20: Hao
serie temporom Adollus comes coepit
resedificare castrum ad ostium Travenae.
— — Porro eives ex eodem
opere valde commoti fuerant, quia
Ccomes telonium ab eis expetebat, quod
illi unanimwiter negabant. Unde grondis
controversia inter eos orta est.
2) Arnold. Lub. III, 20 (p. 670):
Tandem mediante imperatore hoc pacto
de telonio liberi facti sunt, ut trecentas
marces argenti comiti darent et
comes juri auo de telonio requirendo
abrenunciaret. Similiter pro pascuis
—
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