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[77] II. Auf Grund des 8 39 des Gesetzes vom 6. Mai 1876, in der Fassung
des Gesetzesnachtrags vom 27. April 1904, die Fischerei betreffend (Regierungsblatt
S. 61), wird hierdurch angeordnet, daß in den Flurbezirken Motzlar, Schleid,
Borsch und Buttlar zahme Enten von den außerhalb der Ortschaften gelegenen
Strecken der Ulster und im Flurbezirke Borsch außerdem von den außerhalb Borsch
gelegenen Strecken des Bremerbachs fernzuhalten sind.
Weimar, den 25. Juli 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
[78] III. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern
1002 bis 1015 aus den Hoöchster Farbwerken,
190 und 191 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt,
133 bis 136 aus dem Serum-Laboratorium Ruete-Enoch in Hamburg,
224 und 225 aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, vom
1. Juli d. J. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung
bestimmt.
Weimar, den 14. Juli 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
Buchdruckerel der Weimarischen neitung.