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Das organische Decret vom 16. October 1820 brachte weitere
sehr erhebliche Abänderungen, wonach sich in den Schlußjahren
der altständischen Verfassung die Sachlage folgendermaßen gestaltete?):
Alle Adeligen, welche die Ahnenzahl nachweisen können
und landtagsfähige Güter besitzen, erscheinen auch ferner „nach dem
ihnen verfassungsmäßig zustehenden Rechte“ auf den Landtagen.
Außer diesen sind für die vier alterbländischen Kreise 29 Wahlstellen
begründet worden, 10 für den Meißnischen, 9 für den
Leipziger, je 5 für den Erzgebirgischen und Voigtländischen Kreis;
ebenso auch für die Oberlausitz 11. Die Wahlstände haben mit
den altadeligen gleiche Rechte und Verbindlichkeiten, auch die Berechtigung,
die landständische Uniform zu tragen. Sie werden auf
ritterschaftlichen Conventen, wozu der kreisvorsitzende Stand beruft,
auf die vorgeschriebene Weise gewählt. Active Wahlfähigkeit steht
allen an den Kreistagen theilnehmenden Besitzern schriftsässiger
Güter — folglich auch solchen, welche nicht zugleich zu den Landtagen
berufen werden, d. h. die Ahnenzahl nicht besitzen —, die
passive nur denen zu, welche zeither zum Erscheinen sowol auf
Kreis= als auf Landtagen eingeladen worden sind. Hiernach sind
von der passiven Wahlfähigkeit diejenigen ausgeschlossen, an deren
Güter keine Ladung zu den Landtagen ergeht; ferner die, welche
ohne Wahl berechtigt sind, auf den Landtagen zu erscheinen (die
adeligen Besitzer von Rittergütern, welche die Ahnenzahl nachweisen
können, die Wirklichen Geheimen Räthe und Obersten der Armee)
und endlich die Stadträthe, welche schriftsässige Rittergüter besitzen.
Von diesen Ausnahmen abgesehen, ist unter den Uebrigen, ohne
Unterschied des Standes, dem Convent die Wahl freigelassen, nur
soll sie auf solche Personen gerichtet werden, von deren Einsicht,
Erfahrung, Rechtschaffenheit und patriotischer Denkart eine ersprießliche
Mitwirkung bei den landschaftlichen Berathungen zu erwarten
*) Land= und Ausschußtags-Ordnung des Königreichs Sachsen
vom Jahre 1828 u. s. w. Mit Zusätzen herausgegeben von Heinrich
Blümner.