Sweiter Dortrag. Werdegang der Reichsverfassung selbst. 13
zu einem andern Gang der Dinge als vorgesehen. Der konstituierende
Reichstag, dem manche Verbesserung zu danken, hat lediglich
als beratender, nicht als gesetzgebender Körper fungiert, und die
Verfassung wurde dann wieder sämtlichen Einzellandtagen zur Mitgenehmigung
vorgelegt, von diesen genehmigt, in sämtlichen Landesgesetzblättern
publiziert. Nur in Braunschweig allein stand man
auf dem Standpunkt, die Genehmigung des Augustbündnisses hätte
genügt und wiederholte die parlamentarische Prozedur nicht. Nachdem
nun die landesrechtliche Verkündigung der Verfassung mit der
Wirkung, daß diese auf den 1. Juli 1867 in Kraft trete, allseits
geschehen war, erfolgte dann noch ein Publikandum des Norddeutschen
Bundespräsidiums am 26. Juli 1867, die Verfassung sei
zu jener Zeit in Kraft getreten und dies werde zur öffentlichen
Kenntnis gebracht mit dem Anfügen, daß die Krone Preußen die
Präsidialrechte und -pflichten übernommen hätte.
Ich mußte diese Vorgänge genau vortragen, weil eine Reihe
von Kontroversen sich daran anschließt. Die Verkündigung war,
wie allgemein anerkannt ist, kein konstituiner Akt mehr, denn
sie hat lediglich eine vorher geschehene Tatsache öffentlich mitgeteilt.
Aber die rechtliche Natur der Vorgänge, durch welche die norddeutsche
Verfassung geschaffen wurde, ist unter den Gelehrten sehr
bestritten. Man unterscheidet allein sechs Hauptansichten, die sich
sämtlich um die Frage gruppieren: Auf welchen Rechtsgründen
beruht nun die verpflichtende Kraft der Verfassung des Norddeutschen
Bundes? Ich will jetzt darauf nicht eingehen, weil die Frage
wiederkehrt bei der Verfassung des Deutschen Reiches.
Zweiter Vortrag.
Werdegang der KReichsverfassung selbst.
Wir hielten letztmals, meine Herren, zusammen Nachschau an
den älteren Gebäuden deutscher Gemeinsamkeit, was von
ihnen in unsere heutige Verfassung übergegangen sei. Das
Ergebnis war einmal, daß die Sehnsucht des deutschen Volkes anknüpfte
an die glorreichen Erinnerungen aus der alten Kaiserzeit
und die Wiederherstellung der Kaiserwürde und der Reichsbezeichnung
nun ein Einheitsmoment in unseren Tagen darstelle.