Full text : Die deutsche Reichsverfassung.

Sweiter  Dortrag.  Werdegang  der  Reichsverfassung  selbst.  13

zu  einem  andern  Gang  der  Dinge  als  vorgesehen.  Der  konstituierende
  Reichstag,  dem  manche  Verbesserung  zu  danken,  hat  lediglich
  als  beratender,  nicht  als  gesetzgebender  Körper  fungiert,  und  die
Verfassung  wurde  dann  wieder  sämtlichen  Einzellandtagen  zur  Mitgenehmigung
  vorgelegt,  von  diesen  genehmigt,  in  sämtlichen  Landesgesetzblättern
  publiziert.  Nur  in  Braunschweig  allein  stand  man
auf  dem  Standpunkt,  die  Genehmigung  des  Augustbündnisses  hätte
genügt  und  wiederholte  die  parlamentarische  Prozedur  nicht.  Nachdem
  nun  die  landesrechtliche  Verkündigung  der  Verfassung  mit  der
Wirkung,  daß  diese  auf  den  1.  Juli  1867  in  Kraft  trete,  allseits
geschehen  war,  erfolgte  dann  noch  ein  Publikandum  des  Norddeutschen
  Bundespräsidiums  am  26.  Juli  1867,  die  Verfassung  sei
zu  jener  Zeit  in  Kraft  getreten  und  dies  werde  zur  öffentlichen
Kenntnis  gebracht  mit  dem  Anfügen,  daß  die  Krone  Preußen  die
Präsidialrechte  und  -pflichten  übernommen  hätte.

Ich  mußte  diese  Vorgänge  genau  vortragen,  weil  eine  Reihe
von  Kontroversen  sich  daran  anschließt.  Die  Verkündigung  war,
wie  allgemein  anerkannt  ist,  kein  konstituiner  Akt  mehr,  denn
sie  hat  lediglich  eine  vorher  geschehene  Tatsache  öffentlich  mitgeteilt.
Aber  die  rechtliche  Natur  der  Vorgänge,  durch  welche  die  norddeutsche
  Verfassung  geschaffen  wurde,  ist  unter  den  Gelehrten  sehr
bestritten.  Man  unterscheidet  allein  sechs  Hauptansichten,  die  sich
sämtlich  um  die  Frage  gruppieren:  Auf  welchen  Rechtsgründen
beruht  nun  die  verpflichtende  Kraft  der  Verfassung  des  Norddeutschen
Bundes?  Ich  will  jetzt  darauf  nicht  eingehen,  weil  die  Frage
wiederkehrt  bei  der  Verfassung  des  Deutschen  Reiches.

Zweiter  Vortrag.

Werdegang  der  KReichsverfassung  selbst.

Wir  hielten  letztmals,  meine  Herren,  zusammen  Nachschau  an
den  älteren  Gebäuden  deutscher  Gemeinsamkeit,  was  von
ihnen  in  unsere  heutige  Verfassung  übergegangen  sei.  Das
Ergebnis  war  einmal,  daß  die  Sehnsucht  des  deutschen  Volkes  anknüpfte
  an  die  glorreichen  Erinnerungen  aus  der  alten  Kaiserzeit
  und  die  Wiederherstellung  der  Kaiserwürde  und  der  Reichsbezeichnung
  nun  ein  Einheitsmoment  in  unseren  Tagen  darstelle.