Full text : Haupt-Sachverzeichnis zum Bundes- und Reichs-Gesetzblatte von 1867 bis 1916. (50a)

Samstag,  de  den  16.  Februar  1895.  60.  Jahrgang.  35.  4.

pr.  I.  K.  Leurfferts

Blätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  r  und  Pländung  von  Postsendungen,  Insbesondere  von
Postanweisun  —R  Anverle  ölichkeit  des  Br.  esgehelm  mlsses  (Fort-Er
  ung).  hellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.  Bayer.
Obersten  Wsssß  in  München:  Ciollrecht;  sFiollproreh.

Arreslirung  und  Pfändung  von  p##ßendungen,
insbesondere  von  Postanweisungen.  Unverletzlichkeit
  des  Briefgeheimnisses.

Von  Ernst  Rutz.  kgl.  Regierungsdirector  bei  der  General-=direction
  der  kgl.  Staatseisenbahnen,  Fiscal  der  kgl.  bayer.
Verkehrsanstalten.

(Fortsetzung.)

4)  Insoweit  nun  Postanweisungen  zum  Gegenstand
  einer  Pfändung  gemacht  werden  sollen,  wird  es
erforderlich,  die  aus  dem  Postanweisungsvertrage  fließenden
  Rechte  der  Post  einer=  und  des  Absenders,  wie  Empfängers
  andererseits  näher  ins  Auge  zu  fassen.  Zur  Beantwortung
  der  sich  hier  zur  Discussion  stellenden  Fragen
bedarf  es  zunächst  und  jedenfalls  soweit  die  Postordnung
ausreichende  Normen  bietet,  keines  Zurückgreifens  auf  die
bestrittene  Frage,  unter  welchem  civilrechtlichen  Gesichtspunct
  und  insbesondere  unter  welche  der  verschiedenen
Vertragsformen  die  Postanweisung  zu  bringen  ist.  Wohl
aber  müssen  hier  die  für  gegenwärtige  Erörterung  einschlägigen
  Vorschriften  der  Deutschen,  wir  der  Bayerischen
Postordnung  —  dieselben  decken  sich  in  allen  wesentlichen
Puncten  —  in  Kürze  berührt  werden.  Von  Belang  sind
nachstehende  Bestimmungen:.

Neue  Folge.  Band  XL.