Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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darüber  Klage  geführt,  daß  gerade  die  von  diesen  Anstalten  kominenden
  Katechumenen  mangelhaft  vorbereitet  seien;  wonach  zu  erwarten,
daß  die  geistliche  Behörde  sich  zur  Gewährung  einer  Erleichterung
gerade  an  diese  Schülerkategorie  nicht  überall  leicht  bereit  finden
lassen  werde.  Er  sprach  sich  jedoch  auch  seinerseits  für  den  Versuch
aus,  den  aus  der  angeblich  geringen  Qualification  der  betreffen  den
Schüler  entnommenen  Einwand  dadurch  zu  beseitigen,  daß  man  die
Gewährung  der  gewünschten  Erleichterung  an  die  Ablegung  einer
Prüfung  knüpfe.  —  Die  Dispensation  der  Katechumenen  und  Confirmanden
  von  dem  Religionsunterricht  der  Schule  sei  durch  die
Verfügung  vom  29.  Febr.  1872  auf  Nachsuchen  der  Eltern  zwar
gestattet;  aber  es  sei  nicht  bestimmt  worden,  daß  sie  ohne  weiteres
für  alle  erfolgen  müfse,  da  man  den  Schülern  die  Theilnahme  am
Unterricht  der  Schule  ausdrücklich  habe  offen  halten  wollen.

Es  wurden  zwar  Zweifel  darüber  laut,  ob  eine  Verständigung
mit  der  kirchlichen  Oberbehörde  für  diese  Angelegenheit  erreicht  werden
  könne  (Löwe);  der  Herr  Minister  versprach  indeß  weitere  Verhandlungen
  einzuleiten.

Frage  Nr.  7  der  Vorlage:  .
an  hat  den  öffentlichen  Schulen  nenerdings
den  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  sich  die  Pflege  des
Bewußtseins  deutscher  Nationalität  zu  wenig
angelegen  sein  lassen.  Was  kann  zu  demjenigen,
was  bereits  in  dieser  Richtung  geschieht,  durch
besondere  Anordnungen  neu  hinzugefügt  werden?
In  seinem  Referat  hierüber  ging  Hr.  Jäger  davon  aus,  daß
durch  die  Ereignisse  der  Jahre  1866  und  1870,  deren  Bedentung  er
dahin  zusammenfassen  zu  können  glaubte,  daß  durch  den  größten
der  deutschen  Territorialstaaten  der  deutsche  Nationalstaat  schaffen
worden,  der  Dualismus  zwischen  preußischem  Staatsgefühl  und
deutschem  Nationalbewußtsein  beseitigt  sei.  Bei  der  Nothwendigkeit
einer  energischen  und  gewissermaßen  egoistischen  preußischen  Politik,
welche  in  den  unfertigen  Zuständen  Deutschlands  ihre  Veranlassung
gehabt  habe,  sei  vor  den  Jahren  1866  und  1870  auch  in  der  Schule
von  Schulräthen,  Directoren  und  Lehrern  die  Betonung  deutschen
Nationalbewußtseins  mit  einem  gewissen  Mißtrauen  betrachtet  worden.
  Jetzt  dagegen  sei  man  in  der  glücklichen  Lage,  preußisches
Staatsgefühl  und  deutsches  Nationalbewußtsein  zusammen  in  der
Jugend  zu  pflegen,  und  zwar  so,  daß  man  in  den  alten  Provinzen
von  dem  preuplichen  Staatsgefühl  ausgehend  das  deutsche  Nationalgefühl
  stärken  könne  und  in  den  neuen  Landestheilen  sich  an  das
deutsche  Nationalbewußtsein  wenden  mässe,  um  dadurch  das  preu-Hische
  Staatsgefühl  zu  weckkken.