Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

Muster 17. — 378 — 
Muster 17 zu § 88. 
Berechtigungscschein 
zum einjährig-freiwilligen Dienste. 
Der . (Stand oder Gewerbbe (Vor= und Familiennamen), geboren am then 18 
zu........ (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), erhält nach Prüfung seiner persönlichen Verhältnisse und 
seiner wissenschaftlichen Befähigung hiermit die Berechtigung, als Einjährig-Freiwilliger zu dienen. 
Behufs Zurückstellung von der Aushebung hat sich Inhaber beim Beginne desjenigen Kalenderjahrs, in welchem er das 
20. Lebensjahr vollendet, sofern er nicht bereits vorher zum aktiven Dienste eingetreten ist, bei der Ersatzkommission seines 
Gestellungsorts schriftlich oder mündlich zu melden. # 
Bei der Meldung zum Diensteintritt ist dieser Schein und ein obrigkeitliches Zeugniß über die sittliche Führung seit 
Crtheilung der Berechtigung vorzuzeigen. 
Wer den Zeitraum der gewährten Zurückstellung verstreichen läßt, ohne sich zum Diensteintritt zu melden, oder nach 
Annahme zum Dienst sich rechtzeitig zum Dienstantritte zu stellen, verliert die Berechtigung zum einjährig -freiwilligen Dienst. 
Die Einreichung eines Gesuchs um weitere Zurückstellung entbindet nicht von der Verpflichtung der Meldung zum 
Diensteintritte vor Ablauf der Zurückstellung. 
(Ort, Datum.) 
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. 
(L S.) N. J. N. N. 
Inhaber ist bis zum 1. Oktober von der Aushebung zurückgestellt. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat er sich sofort zur Stammrolle anzumelden. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes 
(L. S.) N. N. N. N. 
Die Zurückstellung ist bis zum 1. Oktober 19 verlängert. 
(Ort, Datum.) 
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes . 
(L. S.) N. N. J. J. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. 
Der Berechtigungsschein ist in der Größe eines Bogens anzulegen. 
Auf der dritten Seite des Bogens sind die Bestimmungen der §8§ 93 und 94, 1 bis 9 abzudrucken.
	        
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