Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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seits  ratificirte  Vereinbarung  vom  24.  Mai  1864  über  Bereinigung  von  Landesgrenzdifferenzen
  und  Streitigkeiten,  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden.
Gegeben  zu  Stuttgart  den  30.  Januar  1866.

Karl.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Varnbüler.
Der  Minister  des  Innein:
Geßler.

I.  Mebereinkunft
zu  Bereinigung  der  Landesgrenze  zwischen  Württemberg  und  Bayern.

Die  zum  Abschlusse  eines  Vertrages  über  Bereinigung  der  Landesgrenze  zwischen
Württemberg  und  Bayern  ernannten  beiderseitigen  Bevollmächtigten  sind,  vorbehältlich
der  höchsten  Genehmigung  ihrer  Regierungen  und  auf  den  Grund  der  gepflogenen  Commissions-Verhandlungen
  über  folgende  Bestimmungen  übereingekommen:

Artikel  1.

Auf  der  bayerischen  Gemeindemarkung  Weißensberg,  Königl.  Bezirksamts  Lindau,
und  der  württembergischen  Markung  Neuravensburg,  Königl.  Oberamts  Wangen,  bei  dem
Grenzpfahl  90—91  durchschneidet  die  Landesgrenze  zwischen  Bayern  und  Württemberg
die  Straße  von  Wangen  nach  Lindau,  läuft  dann  zurück  über  die  Straße  zu  Pfahl  91,
durchschneidet  das  Backhaus  des  Joseph  Kegel  von  Kocherhof  und  läuft  auf  den  Pfahl
Nro.  93  abermals  über  die  erwähnte  Straße.

Zur  Beseitigung  dieser  Mißstände  wird  festgesetzt:

1.  Die  Landesgrenze  wird  der  Straßenböschung  entlang,  dann  dem  Güterweg  in