staͤrkung des Corps und einer theilweisen
Löhnungs-Erhöhung für die Mannschaft
die entsprechende Erhöhung erhalten hat,
so werden die Oberamts-Pflegen des Königreichs
hiemit angewiesen, den sämtlichen
Unteroffizieren des Landjéger-Corps (den
Feldwebeln, Obermännern und Rottenmeistern)
eine Löhhungs-Erhbhung von
täglichen zehn Kreuzern, und denjenigen
Landjägern, welche ihnen von dem Commando
als Landjäger erster Elasse werden.
bezeichnet werden, eine Löhnungs-Erhöhung
von täglichen sechs Kreuzern, vom 1. Juli
d. J., oder, so weit solche Individuen erst
spärer eingetreten sepn sollten, vom Tage
ihres Eintritts an, im Namen und auf
Rechnung der Staatskasse auszubezahlen.
Stuttgart den 10. August 1324.
Schmidlin.
Des evangelischen Consistorium.
Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direktors in der Dibcese Aalen.
An die Stelle des auf die Pfarrei Steinenberg
beförderten Pfarrers A. Dillenius,
von Ober-Böbingen, welcher die
Schullehrer= Conferenzen in der Didcese
Aalen mit ausgezeichnetem Eifer bisher
3.
geleitet hatte, ist der Pfarrer Arnold in
Lauterburg mit der Leitung der Schullehrer-Conferenzen
in der Dioͤcese Aalen beauftragt
worden.
Stuttgart den 29. Juli 1824.
Waͤchter.
Des Studienraths.
Die Pruͤfung fuͤr die Ausnabme in das Wilhelmsstift (den katholischen Convikt) betreffend.
An den Gymnasien in Ellwangen und
Rottweil wird Dennerstag und Freitag
den 9. und 10. September d. J. die Pruͤ-fung
für die Aufnahme in das K. Wilhelms-Stift
(den katholischen Convikt) in
Tübingen abgehalten.
Indem man sich deßhalb auf die Verfügungen
vom 10. August 1318 Staatsund
Regierungs-Blatt Nro. 43 beruft,
werden die katholischen Pfarrämter aufgefordert,
diejenigen Schüler, welche an
auswärtigen Lehr-Anstalten sich aufhalten,