Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

staͤrkung  des  Corps  und  einer  theilweisen
Löhnungs-Erhöhung  für  die  Mannschaft
die  entsprechende  Erhöhung  erhalten  hat,
so  werden  die  Oberamts-Pflegen  des  Königreichs
  hiemit  angewiesen,  den  sämtlichen
Unteroffizieren  des  Landjéger-Corps  (den
Feldwebeln,  Obermännern  und  Rottenmeistern)
  eine  Löhhungs-Erhbhung  von
täglichen  zehn  Kreuzern,  und  denjenigen

Landjägern,  welche  ihnen  von  dem  Commando

  als  Landjäger  erster  Elasse  werden.

bezeichnet  werden,  eine  Löhnungs-Erhöhung

von  täglichen  sechs  Kreuzern,  vom  1.  Juli

d.  J.,  oder,  so  weit  solche  Individuen  erst

spärer  eingetreten  sepn  sollten,  vom  Tage
ihres  Eintritts  an,  im  Namen  und  auf
Rechnung  der  Staatskasse  auszubezahlen.

Stuttgart  den  10.  August  1324.
Schmidlin.

Des  evangelischen  Consistorium.

Bestellung  eines  Schullehrer-Conferenz-Direktors  in  der  Dibcese  Aalen.

An  die  Stelle  des  auf  die  Pfarrei  Steinenberg
  beförderten  Pfarrers  A.  Dillenius,
  von  Ober-Böbingen,  welcher  die
Schullehrer=  Conferenzen  in  der  Didcese
Aalen  mit  ausgezeichnetem  Eifer  bisher

3.

geleitet  hatte,  ist  der  Pfarrer  Arnold  in
Lauterburg  mit  der  Leitung  der  Schullehrer-Conferenzen
  in  der  Dioͤcese  Aalen  beauftragt
  worden.
Stuttgart  den  29.  Juli  1824.
Waͤchter.

Des  Studienraths.

Die  Pruͤfung  fuͤr  die  Ausnabme  in  das  Wilhelmsstift  (den  katholischen  Convikt)  betreffend.

An  den  Gymnasien  in  Ellwangen  und
Rottweil  wird  Dennerstag  und  Freitag
den  9.  und  10.  September  d.  J.  die  Pruͤ-fung
  für  die  Aufnahme  in  das  K.  Wilhelms-Stift
  (den  katholischen  Convikt)  in
Tübingen  abgehalten.

Indem  man  sich  deßhalb  auf  die  Verfügungen

  vom  10.  August  1318  Staatsund

  Regierungs-Blatt  Nro.  43  beruft,
werden  die  katholischen  Pfarrämter  aufgefordert,
  diejenigen  Schüler,  welche  an
auswärtigen  Lehr-Anstalten  sich  aufhalten,