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Anlage D.
Pflicht. Formular für die Gruben-Offizianten.
Ich schwöre hiermit, daß ich das mir übertragene Amt eines (Steigers, Schichtmei-
sters 2c.) bei dem Berggebéude N, sowie jedes mir bei einem im Großherzogthume gelege-
nen Berggebéude künftig etwa zu übertragende Amt eines Gruben-Offizianten, ingleichen
alle mit diesen Aemtern verbundenen oder daneben mir als Gruben-Offizianten zu übertra-
genden Geschäfte, unter genauer Beobachtung der Landesgesetze sowie der in Bergsachen er-
gehenden besonderen Vorschriften, nach meinem besten Wissen und Gewissen verwalten, den
Anordnungen meiner Vorgesetzten gebührend nachkommen, die mir bei meiner Amtsführung
bekannt werdenden, Geheimhaltung erfordernden, Gegenstände und Vorkommnisse an Nieman-
den, außer wer solche zu wissen berechtigt ist, offenbaren und mich stets so verhalten will,
wie es einem treuen, gehorsamen, redlichen und ehrliebenden Gruben-Offizianten zukommt;
so wahr mir Gott helfe!