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ist, daß 2 Procent von allen betreffenden Jahresgehalten, die an dem genannten Tage
eingewiesen sind, ohne Ruͤcksicht auf die Zeit, zu welcher der Gehalt verwilligt worden,
erhoben werden.
Da Behufs einer gleichmaͤßigen Behandlung der Lehrer und Diener von den
vorerwaͤhnten Kategorien demnaͤchst naͤhere Weisung zu erwarten ist; so werden vorlaͤufig
die K. Cameralaͤmter angewiesen, Namens der — der Obereinnehmerei der
Staatshauptkasse uͤbertragenen Verwaltung der Pensionsanstalten, auf den 31. December
d. J. der Erhebung der fraglichen Jahresbeitraͤge sich zu unterziehen, zu welchem
Ende sie uͤber diejenigen Lehrer und Diener, auf welche das Gesetz vom 6. Juli 1842
Anwendung findet, sowie uͤber den Gesamtbetrag ihrer Besoldungen und uͤber die
Cassen, welchen deren Bezahlung obliegt, von dem K. Studienrath alsbald Mittheilung
erhalten werden.
Die Cameralaͤmter haben auf diese Grundlage (unter Vorbehalt naͤherer Revision
und Feststellung der Besoldungen, sowie des fuͤr das laufende Etatsjahr vom
15. Juli 1842 bis zum 30. Juni 1815 auf 350 Tage zu berechnenden Betrags), vorläufig
zwei Procent der Jahresbesoldung als Pensionsbeitrag, und zwar entweder
mittelst Abzugs an der von dem Cameralamt selbst zu bezahlenden Besoldung, oder,
insoweit ein Cameralamt nicht selbst Besoldungsreicher ist, mittelst Erhebung von
derjenigen Casse, aus welcher ein Diener die Hauptbesoldung bezieht, für Rechnung
der von dieser auf den 51. December zu leistenden Quartalbesoldung, zum Einzug
zu bringen.
Die erhobenen Beträge sind durch die Cameralämter unter dem Titel „Fremde
Gelder für den Lehrer-Pensionsfonds“ in Einnahme zu stellen, und auf diese Weise
bis zu weiterer Verfügung in den monatlichen Cassenberichten aufzuführen.
Stuttgart den 9. December 1352. Schlayer. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem Eivil-Senate des Gerichtshofs zu Tuͤ-bingen
in Erledigung gekommene Rathsstelle haben sich innerhalb vierzehen Tagen
bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. "
2) Die Bewerber um die bei dem Criminal-Senate des Gerichtshofs zu