Volltext : Amtliche Berichte.

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Wenn  an  beide  zugleich:  An  die  beiden  hohen  Häuser  des  Landtags
oder:  An  das  hohe  Abgeordnetenhaus,  bezw.  an  das  hohe  Herrenhaus.
a.  An  den  hohen  Deutschen  Reichstag.
b.  fällt  fort.
c.  das  hohe  Haus  —  Hochdasselbe  —  der  hohe  Reichstag  —
Hochderselbe.
d.  fällt  fort.

B.  Miilitärbehörden.

33.  An  ein  Königliches  Militär-Kommando.

a.  An  das  Königliche  General--Kommando  des  .  .  Armeekorps.
b.  c.  und  d.  wie  bei  26.

34.  An  ein  Königliches  Regiments-(Bataillons-)
Kommando.

a.  An  das  Königliche  Kommando  des  ..  (Bataillons)  ..  Infanterie-(Kavallerie-Regiments
  Nr.

b.  c.  und  d.  wie  bei  26.

Aumeerkung:  Gesuche  und  Eingaben  werden  für  gewöhnlich  an
den  Vorstand  der  Behörde,  bei  Militärbehörden:  den  Kommandeur,  gerichtet,
  wenn  dessen  Name  u.  s.  w.  bekannt  ist.  Bei  Gesuchen  und  Eingaben
  an  Behörden  ist  eine  Anrede  nicht  gebräuchlich,  auch  fallen  die  Erebenheitsbezeugungen
  am  Schlusse  fort.  ill  man  jedoch  solche  anwenden,
o  empfiehlt  sich  die  kürzeste  Form.  J

In  der  äußeren  Adresse  wird  bei  Inhabern  oder  Rittern  von
Orden,  soweit  sie  nicht  zu  den  fürstlichen  Personen  gehören,  und
zwar  vor  dem  Wort  „Herrn“,  hinzugefügt:

Ritter  des  hohen  Ordens  vom  Schwarzen  Adler,  bezw.

des  Großkreuzes  des  Roten  Adlerordens  (Kronen-Ordens),

Ritter  höchster  Orden,

Ritter  vieler  hoher  Orden,

Ritter  mehrerer  Orden,

Ritter  rc.

Der  Orden  pour  le  mérite,  der  Schwarze  Adlerorden,  sowie

das  Großkreuz  eines  Ordens  und  das  eiserne  Kreuz  1.  Klasse  werden
besonders  erwähnt.