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Wenn an beide zugleich: An die beiden hohen Häuser des Landtags
oder: An das hohe Abgeordnetenhaus, bezw. an das hohe Herrenhaus.
a. An den hohen Deutschen Reichstag.
b. fällt fort.
c. das hohe Haus — Hochdasselbe — der hohe Reichstag —
Hochderselbe.
d. fällt fort.
B. Miilitärbehörden.
33. An ein Königliches Militär-Kommando.
a. An das Königliche General--Kommando des . . Armeekorps.
b. c. und d. wie bei 26.
34. An ein Königliches Regiments-(Bataillons-)
Kommando.
a. An das Königliche Kommando des .. (Bataillons) .. Infanterie-(Kavallerie-Regiments
Nr.
b. c. und d. wie bei 26.
Aumeerkung: Gesuche und Eingaben werden für gewöhnlich an
den Vorstand der Behörde, bei Militärbehörden: den Kommandeur, gerichtet,
wenn dessen Name u. s. w. bekannt ist. Bei Gesuchen und Eingaben
an Behörden ist eine Anrede nicht gebräuchlich, auch fallen die Erebenheitsbezeugungen
am Schlusse fort. ill man jedoch solche anwenden,
o empfiehlt sich die kürzeste Form. J
In der äußeren Adresse wird bei Inhabern oder Rittern von
Orden, soweit sie nicht zu den fürstlichen Personen gehören, und
zwar vor dem Wort „Herrn“, hinzugefügt:
Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, bezw.
des Großkreuzes des Roten Adlerordens (Kronen-Ordens),
Ritter höchster Orden,
Ritter vieler hoher Orden,
Ritter mehrerer Orden,
Ritter rc.
Der Orden pour le mérite, der Schwarze Adlerorden, sowie
das Großkreuz eines Ordens und das eiserne Kreuz 1. Klasse werden
besonders erwähnt.