unterlagen polizeilicher Vormundschaft, und wurden, wie damals
die Handwerker überhaupt, als Hörige behandelt, von der Krone
und dem Adel unterdrückt; ja es war ihnen sogar verboten, Ver-
sammlungen zu halten und Erkennungszeichen anzuwenden.
Die alten englischen Freimaurer bestanden jedoch trotz
diesen Anfeindungen fort, und gaben sich Gesetze, die zum
Teil noch vorhanden sind. Sie betrachteten sich unter einander
Alle als gleich, als fellows, Genossen, Gesellen, und
kannten in ihren Logen (der englische Name für die deutsche
Bauhütte, vom altdeutschen loubja, Laube, gebildet) die im
öffentlichen Handwerksleben geltende Abstufung in Meister,
Gesellen und Lehrlinge nicht. Meister hieß in der Loge
bloß der freigewählte Vorsteher der Gesellen; Lehrlinge
wurden überhaupt noch nicht zu Mitgliedern aufgenommen.
Die Mitglieder sorgten unter sich sowohl für die technische
Ausbildung, als für das moralische Wohlverhalten der Ein-
zelnen, waren duldsam gegen abweichende religiöse Ansichten
und unterstützten einander im Unglück und Mißgeschick. Auch
nannten sie sich Brüder, wie die deutschen Steinmetzen.
Nur nach und nach verbesserten sich die Verhältnisse
der englischen Maurer. Ednard III. (1327—76) war der
erste König, welcher ihnen wohl wollte, wenn es ihm auch
nicht möglich war, allen Schritten des Parlaments gegen
sie Einhalt zu thun. Das Verbot ihrer Versammlungen
wurde in der Folge wenigstens dahin gemildert, daß solche
während der Gegenwart von Beamten, des Sheriffs der
Grasschaft oder des Mayors der Stadt, abgehalten werden
durften; aber später kamen wieder neue Verbote aller Ver-
sammlungen vor, die indessen wenig oder gar keine Voll-
ziehung fanden. Aus so kümmerlichen und gedrückten
Umständen erhob sich aber, wie wir sehen werden, mit Beibehal-
tung des Namens, der Gebräuche und sogenannte Geheim-
nisse der Maurer, eine Gesellschaft, welche eine Ausbreitung
gewonnen hat, deren sich wenig andere rühmen können.