Merkwürdig ist die Abnahme der Bordelle, wie in Frank—
reich, so auch in Belgien seit neuester Zeit, wie folgende
Zahlen zeigen:
Brüssel: 1856 42, 1891 7.
Antwerpen: 1885 29, 1888 15,
Lüttich: 1881 33, 1887 24,
Mons: 1881 9, 1888 3,.
Charleroi: 1872 10, 1888 5,
Gent: 1872 25, 1888 9.
In Herstall wurden 1883, in Chenée 1884, in Grivegnée
1888 die Bordelle verboten oder geschlossen.
Im Punkte der Sittenpolizei ist bisher in Belgien noch
keine Verbesserung, obschon Entwürfe zu einer solchen den
Kammern vorlagen, zustande gekommen.)
Zu Figueras in Spanien, aus welchem Lande wir
sonst nichts mitzuteilen haben, wurden 1892 die Bordelle
geschlossen.
3. Italien.
Italien hat seit seiner politischen Einigung (1860) im
Gebiete der Sittenpolizei nichts eiligeres zu thun gehabt, als
die scheußlichen Einrichtungen Frankreichs und Belgiens nach-
zuahmen, ja sie wo möglich noch zu überbieten. In Genua
z. B. gelang es einem Menschenfreunde, eine reuige Prostituirte
aus ihrem Kerker zu befreien, indem er dem Besitzer des
letztern für ihre „Schuld“ bürgte. In ein Kloster zurück-
gezogen, erhielt die Unglückliche nach einigen Jahren den
Besuch eines Beamten der Quästur (Provinzialpolizei), welcher
ihr mitteilte, daß ihr Retter 100 Fr. (von 500) schuldig
geblieben sei und daß sie entweder diesen Rest bezahlen oder
an den Ort der Schande zurückkehren müsse; da sie ersteres
*) Näheres siehe in der Einleitung zu dem Roman „Clarissa, Aus
dunklen Häusern Belgiens“ (Berlin 1892, 2. Aufl.), S. XXVI ff.