Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Sache untersuchte und einen Bericht erstattete. Man konnte 
seitdem die bisherige Ordnung (oder Unordnung) der Dinge 
als grundsätzlich aufgegeben betrachten. Als Crispi zur 
Regierung kam, ernannte er eine neue Kommission, welche 
die Grundsätze der ersteren weiter ausarbeitete und auf ein 
System lossteuerte, welches die Unzucht ungefähr in gleicher 
Weise überwacht, wie andere Laster, z. B. Spiel und 
Trunkenheit. Mit einer in Italien sonst nicht üblichen 
Raschheit wurde das neue Reglement schon 1888 angenommen. 
Die Einschreibungen und regelmäßigen Untersuchungen sind 
durch dasselbe abgeschafft, die Bordelle leider nicht; doch ist 
die Freiheit ihrer Bewohnerinnen, sie zu verlassen, aner— 
kannt, — auf dem Papier nämlich. In Wirklichkeit ist 
nichts besser und das neue Reglement niemals ernsthaft in 
Anwendung gebracht worden; denn seine Einführung wurde 
in die Hände seiner eifrigsten Gegner gelegt! Es ist wieder 
alles wie früher! 
4. Schweiz. 
Die Schweiz hat infolge ihrer Zusammensetzung aus 
halbsouveränen Kantonen und der Unabhängigkeit dieser 
Bundesglieder in inneren Angelegenheiten keine gemeinsamen 
sittenpolizeilichen Prinzipien annehmen können. Im Allge- 
meinen ist das Schweizervolk einer Reglementierung der Pro- 
stitution durchaus abgeneigt, und eine solche hat nur im 
Kanton Genf, der unter Napoleon I. zu Frankreich gehörte, 
Fuß gefaßt, aber auch hier nicht völlig nach französischem 
Muster. 
Im Jahre 1877 führte der Durchbruch einer neuen 
Straße durch ein übelberüchtigtes Quartier in Genf die 
Niederlegung von vier Bordellen herbei, die sich nun andere 
Schlupfwinkel suchen mußten. Wo sie aber anklopften,
	        
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