Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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In Zürich war der Damenverein für Hebung der 
Sittlichkeit auf das Treiben einer Hurenwirtin zu Riesbach 
aufmerksam geworden, welche sich „hoher“ Protektion in dem 
demokratischen Staatswesen erfreute und in Zeitungsinseraten 
französische Bonnen suchte, angeblich für ihr Nachbarhaus. 
Am Tage nach Weihnacht flohen in der That zwei junge 
Französinnen von 16 und 19 Jahren aus dem Käfig der 
Megäre in das Marthahaus. Das Comité des Frauenvereins 
erhob (1892) gerichtliche Klage gegen das Weib. Es zeigte 
sich, daß eine französische Kupplerin die Mädchen aufgegriffen, 
korrumpiert und nach Zürich gesandt hatte; dies machte sie 
so: sie hielt eine Pension für Mädchen, und so oft eines der- 
selben kein Geld hatte, bot sie ihm ihre Hilfe an und führte 
es auf raffinierte Weise in die Arme des Lasters. An den 
zwei genannten Mädchen nun hatte die Züricher Megäre 
in 6 Wochen über 1000 Fr. „verdient“, ihnen aber nicht 
einmal die notwendige Kleidung gewährt, so daß sie durch- 
froren im Zufluchtshause ankamen. Auch hatten sie keinerlei 
Schriften und verstanden kein Wort deutsch. Vor den Richter 
citiert, erschien die Sklavenhalterin in prachtvollem Schlitten, 
stattlich gekleidet und mit Bedienung. Der Richter empfing 
sie mit Bücklingen, und sie trat den Damen vom Verein mit 
herausfordernden Blicken und spöttischer Miene gegenüber, — 
so daß man sie für die Klägerin und die Damen für die 
Angeklagten halten konnte. Natürlich wurde die Sache 
niedergeschlagen, die privilegierte Verbrecherin entlassen, und 
die Damen konnten froh sein, ohne Kosten wegzukommen!) 
Als in Zürich ein berüchtigtes Bordell, die „Arche 
Noah“ genannt, 1887 abbrannte und ein anderes durch den 
Tod der Besitzerin sein Ende nahm, suchten die Nachbaren 
um die Verhinderung der Einrichtung einer neuen Laster- 
höhle nach; ob es etwas half, ist unbekannt. Zu derselben 
 
	        
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