Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Lasters. Es liegt ja auf der Hand, daß die übermäßige 
Bethätigung, welche von ihren Bewohnerinnen verlangt wird, 
jede ärztliche Untersuchung, die doch, wenn auch vielleicht 
täglich, was aber gewiß selten vorkommt, doch nicht nach jedem 
Vorkommnis stattfinden kann, illusorisch macht. 
Zweitens bieten diese Häuser den meisten Anlaß zur 
Verführung der männlichen und zur Uberlistung und Ver- 
gewaltigung der weiblichen Jugend und zu Skandalen der 
rohesten Art. Ihr bloßes Dasein, das stets rasch bekannt 
wird, verführt zu ihrem Besuche unzählige junge Männer, die 
sonst nicht an Ausschweifungen denken würden, dort aber nicht 
nur zur Unzucht, sondern zugleich zum Trunke, zur Scham- 
losigkeit und zu Streitigkeiten verleitet werden, ja sogar zu 
Diebstählen und Unterschlagungen, um diesem „Vergnügen“ 
nachgehen zu können. Sie untergraben ferner die Ruhe, 
Ordnung und Sicherheit der Stadtteile, in welchen sie liegen, 
vermindern den Wert der benachbarten Grundstücke, verletzen 
die Gefühle der Bewohner derselben und verpesten die Erziehung 
der in ihrer faulen Atmosphäre heranwachsenden Jugend. 
Drittens haben die Bordelle noch niemals und nirgends, 
wie ihnen von ihren Bewunderern nachgerühmt wird, die 
geheime und vereinzelte Prostitution verhindert. Diese 
letztere, so skandalös sie ist, hat doch noch einen Vorzug 
vor den Bordellen, indem die sie ausübenden Dirnen doch 
keine gefangenen Sklavinnen sind, wie die der Bordelle, welche 
stets in der betrügerischen und diebischen Schuld der Besitzer 
dieser Lasterhöhlen stehen, keine freie Bewegung haben und 
zu Anstrengungen gezwungen werden, welche sie nach kurzer 
Zeit dem Hospital oder dem Tode überliefern. Diese Häuser 
dürfen daher mit Recht Räuber= und Mörderhöhlen genannt 
werden. 
Und auf diese Schandhäuser wagte noch im Jahre 1870 
der anonyme Verfasser des Buches „Die Sinnenlust und 
ihre Opfer“ (Berlin) an dessen Schluß eine Lobeshymne
	        
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