Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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schlügt. Ja, das Volk wird geradezu durch die Agenten, 
welche Dirnen suchen, so eingeschüchtert, daß es seine Töchter 
zu diesem schändlichen Zwecke zitternd hergiebt, so daß diese 
armen Sklavinnen der Unzucht die Benennung als Prostituierte 
gar nicht verdienen. Es wurde sogar ein christliches Mäd— 
chen von nicht viel über 14 Jahren durch den englischen 
Beamten von Patna, Namens Quinn, der Missionärin Miß 
Abraham, die es zu sich genommen, um es zu retten, entrissen 
und einem Menschen übergeben, der es der Mutter (!) abgekauft 
hatte, um es dem Heere der Unzucht einzuverleiben! Glück— 
licher Weise fanden die Reklamationen Dyers Gehör, und 
der Obergerichtshof Indiens kassierte das Urteil Mr. Quinns. 
Wird auch eine häufige ärztliche Untersuchung vorgenommen, 
so steigen doch die syphilitischen Erkrankungen bei den britisch— 
indischen Truppen bis auf 757 vom Tausend, also über 
drei Viertel!! Je mehr Prostituierte zur Verfügung der 
Truppen sind, um so höher steigt das Verhältnis der 
Erkrankungen, und seit Einführung des geschilderten Systems 
haben sich dieselben verdoppelt! 
Als diese Schmach der europäischen Kultur im Parlamente 
durch Prof. James Stuart zur Sprache gebracht wurde, 
antwortete der Unterstaatssekretär für Indien, John Gorst, 
es sei ihm von der Sache nichts bekannt! Selbst die ihm 
unter das Gesicht gehaltenen Befehle der Generale wollte 
er nicht kennen. Trotzdem nehmen die Aussichten zu, daß 
die Akte auch für Indien außer Kraft gesetzt würden. Schon 
am 5. Juni 1888 wurde der Antrag Mac Laren, welcher 
die Reglementierung in Indien verurteilte, vom Unterhause 
einstimmig angenommen. Der neue Vicekönig von Indien, 
Lord Lansdowne, erhielt eine Riesenpetition, bedeckt von 
den Unterschriften der bedeutendsten Staatsmänner, Geistlichen, 
Juristen, Arzte, Offiziere, Journalisten u. s. w., um Abschaffung 
der gerügten, von den indisch-britischen Soldaten selbst nicht 
gern gesehenen Mißbräuche in dem ihm anvertrauten Reiche.
	        
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