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Kinder haben daher schon oft ihre „Louis“, die von ihnen
unterhalten werden und mit denen sie zusammen leben.
Diese entsetzlichen Zustände werden dadurch genährt, daß in
armen Familien Knaben und Mädchen nebeneinander auf
dem Boden schlafen. Wir kommen auf diese Greuel weiter
unten zurück. Sie werden dadurch in ihrem Fortbestehen
unterstützt, daß die Polizei ein noch so schlechtes Haus nur
zum Zwecke einer angeordneten Verhaftung betreten darf,
und gegen die Straßenprostitution nur auf die Klage bestimmter
Personen, wozu natürlich anständige Männer sich nicht ent-
schließen, eingeschritten werden kann.
Solche Häuser, wie die obengenannten, werden natürlich
auch von Dirnen über dem Kindesalter teils mit Männern
besucht, teils bewohnt. Der Kriminalbeamte Morgan kannte
eine Dirne, welche an demselben Abend 8 bis 10 Männer
in solche Häuser mit sich nahm.
8. Rußland.
Sehr bezeichnend ist, daß in Rußland, wo man jetzt
die Juden so eifrig vertreibt, jüdische Dirnen bleiben dürfen.
Er kam in Petersburg vor, daß eine Jüdin nur dadurch
ihre Duldung als Studierende erreichen konnte, daß sie sich
die gelbe Karte der Prostituierten verschaffte, natürlich ohne
diesem Laster zu fröhnen, und in Moskau, daß ein jüdisches
Mädchen, um seine kranke Mutter pflegen zu können, den-
selben Schritt ergriff und dabei unschuldig blieb. Während
aber (es war dies früher) die Studierende, als ihr Motid
bekannt wurde, Duldung erhielt und sich später glücklich
verheiratete, wurde das arme Mädchen, als die Polizei
entdeckte, wie es sich verhielt, dennoch verwiesen und wurde
darüber wahnsinnig.
In Petersburg haben sich, wie in Frankreich und
Belgien, die Bordelle vermindert. Vor 1870 waren ihrer
210, jetzt sind nur noch 64 vorhanden.