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entweder in Bordellen oder mittelst einer Kontrolle derselben
förmlich als ein notwendiges Übel anerkennt, wird die
Unkeuschheit durch die Behörden, man mag sagen was man
will, förmlich ermutigt. Jeder Jüngling, der dieser von
oben dargebotenen Versuchung unterliegt, kann sich damit
entschuldigen, daß er durch die Behörden zum Laster ermächtigt
sei. Was würde man sagen, wenn der Staat Mörder,
Räuber. Diebe, Betrüger, Fälscher, Brandstifter, Körper-
verletzer u. s.w. unter Kontrolle stellen, sie einschreiben und
ihnen unter gewissen Bedingungen die Verübung ihrer Ver-
brechen gestatten wollte? „Aber die bloße Unzucht ohne
Verletzung der Rechte Anderer (z. B. ohne Notzucht, Ehebruch,
Jugendschändung, Blutschande u. s. w.) ist ja kein Verbrechen,“
wird man uns einwenden. „Der Geschlechtstrieb ist ja von
der Natur gegeben,“ wird man behaupten. So? Ist es kein
Verbrechen, an der physischen und moralischen Zugrunderichtung
armer Mädchen, auch wenn sie von Anderen begonnen wurde,
weiter zu arbeiten, bis sie vollendet ist? Und sind Haß,
Rache, Eigentumserwerb u. s. w., welche zu Mord, Raub,
Diebstahl u. s. w. führen, nicht eben so sehr von der Natur
in die Menschenseele gelegt, wie der Geschlechtstrieb in den
Körper? Und führt die einfache Unzucht nicht unzählige Male
zu den bereits genannten Unzuchtsverbrechen und auf dieser
schiefen Ebene oft genug auch zu anderen Verbrechen?
Man braucht aber die Unzucht nicht einmal mit den
Verbrechen zu vergleichen, sondern nur mit anderen Lastern.
Wäre es z. B. nicht abgeschmackt und empörend, wenn Staat
oder Stadt Anstalten zur Ausübung der Spiel= und Trunk-
sucht gestatten, oder Spieler und Trinker unter Kontrolle
stellen und einschreiben wollten? Zwar geschieht ersteres
wirklich durch das Mittel der Staatslotterien und geschah
früher (und geschieht noch heute in Monaco) durch die Gestattung
von Spielhöllen. Die Begünstigung der Trunksucht aber ist
so gut wie ausgeführt durch die Gestattung von mehr