Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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entweder in Bordellen oder mittelst einer Kontrolle derselben 
förmlich als ein notwendiges Übel anerkennt, wird die 
Unkeuschheit durch die Behörden, man mag sagen was man 
will, förmlich ermutigt. Jeder Jüngling, der dieser von 
oben dargebotenen Versuchung unterliegt, kann sich damit 
entschuldigen, daß er durch die Behörden zum Laster ermächtigt 
sei. Was würde man sagen, wenn der Staat Mörder, 
Räuber. Diebe, Betrüger, Fälscher, Brandstifter, Körper- 
verletzer u. s.w. unter Kontrolle stellen, sie einschreiben und 
ihnen unter gewissen Bedingungen die Verübung ihrer Ver- 
brechen gestatten wollte? „Aber die bloße Unzucht ohne 
Verletzung der Rechte Anderer (z. B. ohne Notzucht, Ehebruch, 
Jugendschändung, Blutschande u. s. w.) ist ja kein Verbrechen,“ 
wird man uns einwenden. „Der Geschlechtstrieb ist ja von 
der Natur gegeben,“ wird man behaupten. So? Ist es kein 
Verbrechen, an der physischen und moralischen Zugrunderichtung 
armer Mädchen, auch wenn sie von Anderen begonnen wurde, 
weiter zu arbeiten, bis sie vollendet ist? Und sind Haß, 
Rache, Eigentumserwerb u. s. w., welche zu Mord, Raub, 
Diebstahl u. s. w. führen, nicht eben so sehr von der Natur 
in die Menschenseele gelegt, wie der Geschlechtstrieb in den 
Körper? Und führt die einfache Unzucht nicht unzählige Male 
zu den bereits genannten Unzuchtsverbrechen und auf dieser 
schiefen Ebene oft genug auch zu anderen Verbrechen? 
Man braucht aber die Unzucht nicht einmal mit den 
Verbrechen zu vergleichen, sondern nur mit anderen Lastern. 
Wäre es z. B. nicht abgeschmackt und empörend, wenn Staat 
oder Stadt Anstalten zur Ausübung der Spiel= und Trunk- 
sucht gestatten, oder Spieler und Trinker unter Kontrolle 
stellen und einschreiben wollten? Zwar geschieht ersteres 
wirklich durch das Mittel der Staatslotterien und geschah 
früher (und geschieht noch heute in Monaco) durch die Gestattung 
von Spielhöllen. Die Begünstigung der Trunksucht aber ist 
so gut wie ausgeführt durch die Gestattung von mehr
	        
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