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Nicht nur durch belgische Unterhändler, deren Verurteilung
in Brüssel 1880 und 1881 so großes Aufsehen erregte,)
wurden englische Mädchen um ihr Lebensglück gebracht, sondern
auch durch Landsleute. Die Hurenwirtin Mary Jefferies,
welche zehn bis zwölf Bordelle in Churchstreet, Chelsea besaß,
„exportierte“ um 1885 englische Mädchen nach Paris, Brüssel
und Berlin. Sie fuhr in Equipage, hatte hohe Protektion,
bezog von einem hochstehenden Herrn in Belgien für die
Ware, die sie ihm lieferte, monatlich 800 Pfd. Sterl. und
bezahlte viele Polizeibeamte, von denen Einer, der das
Schandgeld nicht annahm, durch seine Vorgesetzten verhöhnt
und zum Rücktritte gezwungen wurde. Endlich durch das
Comité des Sittlichkeitsbundes vor Gericht gebracht (2. April
1885), wurde sie von diesem sehr höflich behandelt und ihr
keine Kaution abverlangt! Sie wurde vor die Geschworenen
von Middlesex verwiesen, vor denen aus Rücksicht für sie
gegen englische Sitte das Publikum ferngehalten wurde,
während der Richter Edlin den Anwalt der Kläger zu ihren
Gunsten gewann und die Zeugenverhöre unterließ, ihr Anwalt
aber, Montagu Williams, sie als ein Opfer der Bosheit dar-
stellte. Sie wurde nur zu 200 Pfd. Sterl. Buße verurteilt, mußte
zwei (1) ihrer Häuser schließen und 600 Pfd. Sterl. Kaution für
künftiges Wohlverhalten erlegen. Die Entrüstung in England
über dieses milde Urteil war allgemein. Zahllose Meetings
wurden abgehalten, um denselben Ausdruck zu verleihen, und
dies um so eher, als eben damals die Enthüllungen der
Londoner Pall Mall Gazette gerechtes Aufsehen erregten.
Diese Enthüllungen wurden im Juli 1884 vom Direktor
des genannten Blattes, Mr. Stead bekannt gemacht, auf
welchen Dves Gugot und der in der Angelegenheit des
*) Man lese darüber den Roman „Clarissa. Aus dunkeln Häusern
Belgiens.“ 2. Aufl. Berlin 1892. Eine notwendige Ergänzung
des vorliegenden Buches!
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