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sprochen, sie nach der Schweiz mitgenommen und ihnen in
Genf eröffnet, was ihrer warte, sie aber durch Aussicht auf
schöne Kleider und Schmuck zu kirren gesucht; dies bestürzte
sie, und sie wären geflohen, wenn sie Mittel zur Heimreise
gehabt hätten. Es stellte sich dann heraus, daß die „Frau“
Neumanns, Josepha Hansler, von ihm verführt und zu dem
infamen Gewerbe abgerichtet war. In München standen sie
in Verbindung mit einer Zeitungsverkäuferin, Namens Thekla,
welche ihnen gegen eine Gebühr von 30 Mark Mädchen
lieferte. „Neumann“ war nicht der wahre Name des Mannes,
er nannte sich überall anders und war kein Deutscher, sondern
ein Konstantinopeler Jude. Die von ihm nach und nach
in die Neue Welt verkauften Mädchen zählten nach Hunderten.
Leider konnte er in Bordeuux nicht bestraft werden, da er
auf französischem Gebiete nichts begangen hatte. In München
aber wurde die Unterhändlerin Thekla und auf ihre Geständ-
nisse hin sechs andere Weiber und zwei Männer, welche mit
Mädchen nach Zürich, Turin, Buenos Aires, Petersburg u. s. w.
handelten, verhaftet.
Im August 1886 wurde ein 60 Jahre alter Italiener,
welcher in Zürich mit zwei dortigen jungen Mädchen eben nach
Bologna abreisen wollte, verhaftet, zu 2 Wochen Gefängnis,
500 Fr. Buße und fünf Jahren Verbannung aus der Schweiz
verurteilt. Sein Gehilfe Carlin, Kommissionär in Außersihl,
erhielt ebenso langes Gefängnis, zahlte 30 Fr. Buße und
verlor sein Patent.
Man zählte 1887, als auf der Bahnstrecke Wien-Triest
zu Steinbrück in Steiermark, ein älterer Mann in Begleitung
eines jungen Mädchens ausstieg, um am Buffet eine Erfrischung
einzunehmen. Sofort floh das Mädchen, nach einem Gendarmen
rufend, in die „Toilette“ und schloß sich ein. Der Begleiter
wollte die Thüre einstoßen, wurde aber durch den herbei-
eilenden Gendarmen daran verhindert und dann als ein
gewisser Schrosl ermittelt, welcher in Agram, Pola und