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der elende Commodus, besonders aber der Schandbube
Elagabal zu überbieten, denn auch männliche Prostitution
war in Rom längst nichts fremdes mehr, und zwar sowohl
die Päderastie (ohne die griechische Jünglingsliebe neben sich),
als die Preisgebung von Athleten und anderen schönen,
aber verworfenen Männern an lüsterne Damen der Aristokratie.
Alle diese Unzucht war straflos, nur der Ehebruch nicht,
der aber auf viehische Weise durch die gewaltsame öffentliche
Preisgebung der schuldigen Frau an den Pöbel (1) bestraft
wurde, während ihr Genosse frei ausging. Um dieser Schmach
zu entgehen und doch ihren Lüsten zu fröhnen, ließen sich
die verdorbenen Weiber bei den Adilen, denen die Sitten-
polizei oblag, gleich den gemeinen Dirnen als Prostituierte
einschreiben! Dies wurde aber durch die lexk Papia verboten.
Unter Caligula wurde die Besteuerung der Prostitution
als Staatseinnahme eingeführt.
Kaiser Alexander Severus versuchte eine scharfere Sitten-
polizei einzuführen, indem er die Namen aller bekannten
Prostituierten veröffentlichen ließ. Freie Männer durften sich
nicht mit Freigelassenen der Lenonen vermählen. Diokletian
und Maximian verboten den Senatoren die Heirat nicht nur
mit Prostituierten, sondern auch mit Töchtern von Kupplern.
Das römische Gesetz stempelte die Bordellhalter und die
Dirnen zu einer ehrlosen Kaste, deren Glieder weder über
ihr Vermögen verfügen, noch die väterliche Gewalt ausüben,
noch ein öffentliches Amt bekleiden, noch vor Gericht klagen
oder einen Eid leisten durften. Diesen Nachteilen konnten
sie sich aber entziehen, indem sie ihren Beruf aufgaben.)
Alles dies aber vermochte die öffentliche Sittenlosigkeit
nicht zu beseitigen oder auch nur zu beschränken.
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Diese Thatsachen finden sich bei Suetonius (Tiberius 35), Tacitus
(Annalen II, 85), Livius (X. 31. XXV. 2., Seneca de vita beata 7, u. s. w.