im krankhaften Glauben an Unzucht mit dem Teufel, der
sowohl als Incubus wie als Succubus diente, welchem
Glauben aber Versammlungen zum Zwecke unzüchtigen Ver—
kehrs unter Menschen in skandalöser Form und Häufigkeit zur
Grundlage gedient haben mögen, die man unter dem Namen der
„Hexensabbate“ übertrieb und fantastisch ausschmückte.“) That-
sächlich haben in Sektenzusammenkünften des Mittelalters ge—
schlechtliche Orgien so wenig gefehlt, daß man solche ungerechter
Weise auch jenen Sekten zuschrieb, deren Mitglieder in Wirk—
lichkeit sittlicher lebten, als Glieder der herrschenden Kirche.
Nimmt man noch Rücksicht auf die sogenannten Narren- und
Eselsfeste, welche mit Possen und Unflätigkeiten zugleich die
Kirchen lange genug schändeten, ehe die Kirche dagegen einschritt,
so muß man staunen, wie das Mittelalter Romantikern als
eine Zeit idealer Zustände und Bestrebungen erscheinen konnte.
Zwar waren besonders schwere Fälle von Kuppelei und
die mit der Prostitution zusammenhängenden Verbrechen
schon das ganze Mittelalter hindurch mit strengen Strafen,
meist Ausstellung am Pranger, Abschneiden der Ohren und
selbst mit dem Tode bedroht, aber thatsächlich nur selten
bestraft worden. Seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts
begegnet man jedoch öfteren Bestrafungen von Kupplerinnen,
weniger gewiß in Folge des Erstarkens sittlicher Grundsätze,
als weil die herrschende Unsittlichkeit immer unerträglicher
geworden war. Doch konnten diese Strafvollziehungen von
keiner günstigen Wirkung sein, da man die Schuldigen nicht
anders als ganz nackt zur Strafe führen zu dürfen glaubte,
was dem Pöbel ein Fest war und zu seiner sittlichen Ver-
derbnis nur noch mehr beitrug. Was im 15. Jahrhundert
vorkam, zeigt das Beispiel des Marschalls von Retz, eines
Mitkämpfers der Jungfrau von Orleans, welcher aus bloßem
*) Vergl. darüber des Verf. Buch „Der Teufels= und Hexenglaube“,
Leipz. 1892 (im gleichen Verlage).