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gegen die außereheliche Prostitution unumschränkt in
Spanien. Noch im fünfzehnten Jahrhundert war auf der
pyrenäischen Halbinsel der bezahlte geschlechtliche Umgang
bei Strafe des Auspeitschens für Männer und der Einsperrung
für Weiber verpönt und die Kuppelei im zweiten Rückfalle
gar mit dem Galgen bedroht, und im sechszehnten Jahrhundert
hatten Karl V. und Philipp II., welche Bordelle bereits
duldeten, wenigstens den Kupplern noch schwere Strafen an—
gekündigt, während dagegen Philipp III. und IV. nur noch
die Überschreitungen der Bordellreglemente bestraften. Die
amtlich autorisierten Bordelle wurden seit ungefähr 1500
ärztlich untersucht. Im Jahre 1625 dagegen bewirkten die
Jesuiten, unter Mißbilligung anderer Theologen, die Auf-
hebung der Bordelle in ganz Spanien, was indessen so wenig
gute Folgen hatte, daß 1696 die Alcalden von Madrid
über Maßregeln gegen die heimliche Prostitution ernstlich
berieten und 1795 der Arzt Cabarus dem „Friedensfürsten“
Godoy einen Entwurf zur Regelung der Prostitution über-
reichte. Man gelangte jedoch niemals zu einem Entschlusse
und überließ die Sache sich selbst.
Das Eldorado der Prostitution war indessen Frankreich
und ihr Hauptsitz das „moderne Babylon,“ Paris. Bis
auf Ludwig XVI., diesen sittenreinen Abkömmling einer
Reihe der verworfensten Wüstlinge, lesen wir nichts von
Schritten, welche gegen jenes Übel ergriffen wurden. Erst
unter seiner Regierung versuchte 1778 der Polizeilieutenant
Lenoir ein Verbot der Prostitution, nach welchem vagierende
Dirnen geschoren und eingesperrt, im Rückfalle aber ausge-
peitscht werden sollten.— und die Vermietung von Wohnungen
an unsittliche Personen bei 500 Livres Strafe untersagt
wurde, — was aber natürlich nichts nützte. Während der
Revolution war die Prostitution ohne alle Schranken und
ganz Paris ein großes Bordell.
In Deutschland wurde noch am Ende des sechszehnten