Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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gegen die außereheliche Prostitution unumschränkt in 
Spanien. Noch im fünfzehnten Jahrhundert war auf der 
pyrenäischen Halbinsel der bezahlte geschlechtliche Umgang 
bei Strafe des Auspeitschens für Männer und der Einsperrung 
für Weiber verpönt und die Kuppelei im zweiten Rückfalle 
gar mit dem Galgen bedroht, und im sechszehnten Jahrhundert 
hatten Karl V. und Philipp II., welche Bordelle bereits 
duldeten, wenigstens den Kupplern noch schwere Strafen an— 
gekündigt, während dagegen Philipp III. und IV. nur noch 
die Überschreitungen der Bordellreglemente bestraften. Die 
amtlich autorisierten Bordelle wurden seit ungefähr 1500 
ärztlich untersucht. Im Jahre 1625 dagegen bewirkten die 
Jesuiten, unter Mißbilligung anderer Theologen, die Auf- 
hebung der Bordelle in ganz Spanien, was indessen so wenig 
gute Folgen hatte, daß 1696 die Alcalden von Madrid 
über Maßregeln gegen die heimliche Prostitution ernstlich 
berieten und 1795 der Arzt Cabarus dem „Friedensfürsten“ 
Godoy einen Entwurf zur Regelung der Prostitution über- 
reichte. Man gelangte jedoch niemals zu einem Entschlusse 
und überließ die Sache sich selbst. 
Das Eldorado der Prostitution war indessen Frankreich 
und ihr Hauptsitz das „moderne Babylon,“ Paris. Bis 
auf Ludwig XVI., diesen sittenreinen Abkömmling einer 
Reihe der verworfensten Wüstlinge, lesen wir nichts von 
Schritten, welche gegen jenes Übel ergriffen wurden. Erst 
unter seiner Regierung versuchte 1778 der Polizeilieutenant 
Lenoir ein Verbot der Prostitution, nach welchem vagierende 
Dirnen geschoren und eingesperrt, im Rückfalle aber ausge- 
peitscht werden sollten.— und die Vermietung von Wohnungen 
an unsittliche Personen bei 500 Livres Strafe untersagt 
wurde, — was aber natürlich nichts nützte. Während der 
Revolution war die Prostitution ohne alle Schranken und 
ganz Paris ein großes Bordell. 
In Deutschland wurde noch am Ende des sechszehnten
	        
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