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Jahrhunderts der Ehebruch mit dem Tode bestraft. Gefallene
Mädchen sowohl als Witwen mußten, nachdem ihnen der
Büttel die Haare geschoren, über dem Kopfe einen Schleier
von Leinwand tragen. An die Stelle der früher mit Strafe
noch verbundenen Rutenstreiche trat jedoch damals eine
Geldbuße. Lüderliche Dirnen wurden öffentlich durch die
Gassen gepeitscht und zum Thore hinausgetrieben. Doch all
diese Strenge brachte in sittlicher Beziehung keine Besserung
hervor. Man versuchte es daher mit der Milde. Das Haar—
abschneiden und der Schleier wurden seit dem Anfange des
siebenzehnten Jahrhunderts aufgegeben und der Ehebruch in
Mitte desselben nur noch mit Ausstellung am Pranger, Aus-
peitschung und Landesverweisung bestraft. Seit dem dreißig-
jährigem Kriege trat die Syphilis, die man bis dahin wenig
gekannt, stärker als je auf, und die Zahl der feilen Dirnen
nahm zu, besonders in Berlin, wo 1690 der Kurfürst
Friedrich III. (der spätere erste König von Preußen) dieselben
aufzugreifen und nach dem Zucht= und Spinnhause in Spandau
abzuliefern befahl. Die „infamen und skandalösen“ Häuser
wurden mit Strenge geleert und die Beherbergung lüderlicher
Frauenzimmer bei Geldstrafe verboten. Es half jedoch nichts:
Die Häuser der Unzucht konnten nicht unterdrückt, die Dirnen,
welche meist Soldatenkinder waren und daher weder Erziehung
noch Bildung hatten, zu keinem ehrlichen Berufe gebracht
werden. Schon im Jahre 1700 mußte, statt der Unterdrückung,
ein Bordellreglement für Berlin erlassen werden. Man
duldete nun solche Häuser, überwachte sie aber streng, beauf-
sichtigte sie ärztlich, und strafte die heimliche Prostitution
scharf. Der siebenjährige Krieg trug natürlich nichts zur
Verbesserung der Sitten bei, die Bordelle nahmen zu, und
1780 gab es deren zu Berlin bereits etwa hundert zu sieben
bis neun Dirnen, welche in drei Klassen geteilt wurden,
deren oberste man die „reputierliche“ nannte. — In Hamburg
wurde während des siebenzehnten Jahrhunderts die Prostitution