Full text: Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

  
bung des Kriege 
sustandes ein; ein anderer Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
kann bestimmt werden, 
Hat die den Kriegszustand erklärende Anordnung 
von vomherein den Zeitpunkt seiner Aufhebung festgesetzt, 
so tritt mit diesem Zeitpunkt die Aufhebung von selbst ein, 
Daneben schreibt 8 3 Satz 2 BZQG. or, daß di 
Aufhebung durch Anzeige an die Gemeindebehörde und 
durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntnis 
zu bringen ist, Dies ist jedoch nur eine Sollvorschrift; 
für das Wirksamwerden der Aufhebung des Belagerungs- 
zustandes ist sis ohne Bedeutung). 
ordnung wirksam und tritt die Auf 
  
  
  
  
Abschnitt III: 
Wirkungen der Erklärung des Kriegszustandes. 
  
  
A, Obligatorische Wirkungen. 
  
geht die gesamte vollziehende Gewalt auf die Militär- 
befehlshaber über. $4 BZG, 
Die Motive zur Verordnung vom 10. Mai 1849°) zu 
$ 4 des Entwurfs lauten: 
»«ur Erreichung des durch die Erklärung des Be- 
  
1} A.M. Groschuff (Groschuff, Eichhora, Delius: die preuß. 
Strafgesetze: 2, Aufl. 1%4. 
2) Drucksachen der II. preuß. Kammer 1849,80 Nr. 72 Bd. 1.
	        
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