bung des Kriege
sustandes ein; ein anderer Zeitpunkt des Wirksamwerdens
kann bestimmt werden,
Hat die den Kriegszustand erklärende Anordnung
von vomherein den Zeitpunkt seiner Aufhebung festgesetzt,
so tritt mit diesem Zeitpunkt die Aufhebung von selbst ein,
Daneben schreibt 8 3 Satz 2 BZQG. or, daß di
Aufhebung durch Anzeige an die Gemeindebehörde und
durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntnis
zu bringen ist, Dies ist jedoch nur eine Sollvorschrift;
für das Wirksamwerden der Aufhebung des Belagerungs-
zustandes ist sis ohne Bedeutung).
ordnung wirksam und tritt die Auf
Abschnitt III:
Wirkungen der Erklärung des Kriegszustandes.
A, Obligatorische Wirkungen.
geht die gesamte vollziehende Gewalt auf die Militär-
befehlshaber über. $4 BZG,
Die Motive zur Verordnung vom 10. Mai 1849°) zu
$ 4 des Entwurfs lauten:
»«ur Erreichung des durch die Erklärung des Be-
1} A.M. Groschuff (Groschuff, Eichhora, Delius: die preuß.
Strafgesetze: 2, Aufl. 1%4.
2) Drucksachen der II. preuß. Kammer 1849,80 Nr. 72 Bd. 1.