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jedes gesetzliche Mittel erhalte. Diese Gesinnung im Volke
zu erwecken und zu beleben, das ist also auch katholische Pflicht
und katholisches Interesse, denn diese Gesinnung ist die dem Glau-
ben und den Geboten der katholischen Kirche allein entsprechende.
3. Anwendung auf die Dentsche Frage.
84.
a. Sach lage.
Die Bewegung, welche der Französischen Februar-Revolution
in Deutschland folgte, war nicht nur auf Veränderungen in der
Verfassung der einzelnen Deutschen Staaten gerichtet, sondern auf
Bewirkung der Einheit und Freiheit Deutschlands. Die Bundes-
Verfassung und die Bundes-Versammlung genügten diesem Stre-
ben in doppelter Beziehung nicht, erstens wegen zu großer Be-
schränkung des Umfanges der gemeinsamen Angelegenheiten Deutsch-
lands, dann aber wegen des Mangels einer Vertretung des
Volkes bei der Bundesbehörde. Es ist bekannt, daß unser König
schon seit seiner Thronbesteigung dahin strebte, den ersteren Man-
gel zu beseitigen, und die Schrift des Generals von Radowitz:
„Deutschland und Friedrich Wilhelm IV.“/ hat es gezeigt, wie
eifrig, besonders seit dem Schweizersonderbundskriege, Derselbe das
Ziel der Kräftigung und Konsolidirung Deutschlands verfolgte.
Aus der Denkschrift vom 20. November 1847, auf welche wir
unsere Leser zurückweisen, ist ersichtlich, daß Preußen für sich selbst
durchaus nichts wollte, weder eine Hegemonie noch selbst das
dußere Verdienst der Herbeiführung des besseren Zustandes, denn
es wollte Hand in Hand mit Oesterreich gehen und Oesterreich
den Glanz des Vorschlages am Bundestage überlassen. Nur
dann, wenn man in Oesterreich mit diesem Streben nicht zum
Ziele käme, wenn das Wiener Kabinet auf das als nothwendig
Erkannte nicht eingehen wollte, sollte Preußen selbst seine An-