Full text : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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sie  das  Fundament  zerstört  hat,  auf  dem  ihr  Recht  ruhte,  den
Bundesbeschluß  vom  30.  März.  Sie  hat  dies  Fundament  zerstört,
  weil  sie  ihr  in  diesem  Bundesbeschluß  gegebenes  Mandat
  überschritten  und  bewußter  und  konsequenterweise  überschritten,
weil  sie  es  gemißbraucht  hat.  Dieser  Mißbrauch  liegt  in  jenen
Beschlüssen,  durch  die  sie  die  von  ihr  berathene  Reichsverfassung
als  abgeschlossen  und  weiterer  Verhandlung  unzugänglich  verkündigte,
  er  liegt  Preußen  gegenüber  in  dem  Beschlusse  vom  10.  Mai
d.  J.,  durch  welchen  die  vom  Könige  der  Sächsischen  Regierung
geleistete  Bundeshülfe  als  ein  Friedensbruch  erklärt  wurde.  Durch
diesen  Beschluß  rechtfertigte  sich  die  Abberufung  der  Preußischen
Abgeordneten  in  jeder  Weise  und  mit  dieser  Abberufung  war  die
Versammlung  für  Preußen  rechtlich  nicht  mehr  vorhanden.  War
die  Versammlung  aber  für  Preußen  rechtlich  nicht  mehr  da,  so
war  für  es  auch  der  Auftrag  des  Reichsverwesers  erloschen,  denn
die  Bedingung  dieses  Auftrages  bestand  nicht  mehr,  die  Verantwortlichkeit
  gegen  das  Parlament,  weil  dieses  aufgehört  hatte  zu
sein.  Man  kann,  und  Niemand  thut  dies  mehr  als  wir,  dem
Reichsverweser  volle  Anerkennung  widerfahren  lassen,  aber  gestehen
muß  man,  daß  nicht  leicht  mit  größerer  Ungeschicklichkeit  und  Fahrläßigkeit
  den  in  verschiedenen  Gegenden  Deutschlands  ausgebrochenen
  Aufständen  gegenüber  gehandelt  werden  kann,  als  die
Centralgewalt  gethan;  wer  erinnert  sich  nicht  jener  schmählichen
Vermittelungs-Kommission  nach  dem  empörten  Wien?  oder  des
Benehmens  gegen  die  Rebellen  in  Dresden,  in  der  Pfalz,  in  Baden?
  An  der  Reichsgewalt  hat  es  wahrlich  nicht  gelegen,  daß
Deutschland  nicht  in  Anarchie  zu  Grunde  gegangen  ist.  So
glauben  wir  denn,  daß  die  Preußische  Regierung  in
ihrem  Verfahren  gegen  den  Reichsverweser  vollkommen
  recht  gehabt  hatz  sie  hat  nur  das  gethan,  was
ihr  Recht  war,  sie  hat  es  gethan,  weil  es  ihre  Pflicht
war,  ihre  Pflicht  nicht  nur  gegen  ihr  eigenes  Volk,
sondern  auch  gegen  Deutschland.

Die  National-Versammlung  war  beauftragt,  eine  Verfassung