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Ländern Ja Nein Verhältniß der
Ja zu den Nein Stimmenden:
1) Oesterreich 64 10 fast 13: 2
2) Preußen 96 33 nicht 3: 1
3) Baiern 40 13 über 3: 1
4) Wuͤrttemberg 14 4 7: 2
5) Baden 10 2 5: 1
6) andere Staaten 76 12. 19:. 3
1
Summa 300 74 über 4:
Unbekannt 16 0
Summa 316 74
Verhältniß der
Ja Nein Ja zu den Nein Stimmenden:
Norddeutschland 172 45 über 18: 5
Suͤddeutschland 128 29 21: 5
Drei-Königsbund 182 47 nicht 4: 1
Südstaaten 118 27 1332: 3
Auch in dieser Abstimmung haben also die preußischen Stim-
men verhältnißmäßig am Stärksten das kirchliche Interesse vertre-
ten, die österreichischen am Schwächsten, Norddeutschland war
demselben günstiger, als Süddeutschland, und die norddeutschen
Staaten ohne Preußen, obwohl fast ganz protestantisch, stehen
dem ganz katholischen Oesterreich gleich.
Vergleicht man nun Art. 20, 21 der preußischen Verfassungs-
urkunde mit dem eben angeführten Paragraphen der Grundrechte,
so stellt sich das Verhältniß beider in der Art dar, daß der letzte
jede Aufsicht Geistlicher als solcher über die Schule, mit Aus-
nahme des Religionsunterrichtes, geradezu verbietet, der Art. 20
derselben dagegen nur nicht als geboten erwähnt. Der letztere
verweist daher die Frage über das kirchliche Aufsichtsrecht in das
Unterrichtsgesetz, welchem Art. 21 förmlich vorschreibt, daß der
Religionsunterricht von den betreffenden Konfessionen ertheilt und