Full text: Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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die Kirche zu erlangen. Man hat Eines übersehen. Der Staat 
darf nur deshalb die Lehrfreiheit beschränken, weil er 
verhindern muß, daß die Jugend in einem mit der 
Sittlichkeit unverträglichen Geiste erzogen werde und 
weil er dafür zu sorgen hat, daß sie die, für die Er- 
füllung der allgemeinen Bürgerpflichten nothwendi- 
gen Kenntnisse erhalte. Eine Garantie für beides sucht der 
Staat in der Forderung specieller Nachweise von den sich zum 
Unterrichtgeben dem Publikum Darbietenden. Diese Gewähr 
giebt aber die Kirche dem Staate schon an sich selbst, denn der 
Geist, von dem der Staat beseelt sein soll, geht ja von der Reli- 
gion aus, deren Form und Organ die Kirche ist; von dem also, 
welchen die Kirche als Lehrer an ihre Schulen ruft, hat sie diese 
Garantie, und nur der Beweis des Gegentheils kann den Staat 
ermächtigen, ihm die Berechtigung zum Unterrichtgeben zu ent- 
ziehen. Ein Gleiches gilt von der wissenschaftlichen Befähigung 
der von der Kirche an ihre Schulen berufenen Lehrer. Indem 
also der Staat bei den Schulen der Kirche eine Befreiung von 
sichernden Maßregeln eintreten läßt, welche er bei anderen Pri- 
vatlehrern nöthig erachten muß, handelt er nicht ungerecht gegen 
diese, denn die Kirche bietet ihm eben durch sich selbst die Ga- 
rantien für ihre Lehrer, die er bei anderen sich erst verschaffen 
muß. Die Kirche hat daher ein volles Recht, für sich 
Freiheit von allen Präventivmaßregeln zu fordern, der 
Privatlehrer nicht. Will der Staat die Kirche dem 
letzteren gleich behandeln, so begeht er ein Unrecht, 
fordert man katholischerseits dagegen vom Staate 
Unterrichtsfreiheit für Alle, so begeht man selbst ein 
Unrecht, denn man bestreitet dem Staate ein Rchht, welches er 
besitzen mutz, will er sich als ein von christlicher Sittlichkeit durch- 
drungener erhalten. Wir müssen uns also, weil Christen und 
weil Katholiken, auf das Entschiedenste gegen jenen Ruf nach 
unbedingter Unterrichtsfreiheit erklären, der in Frankreich und 
Belgien aus besonderen Umständen entstanden, aus diesen Ländern
	        
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