Dauer ummöglich sein. Es würde also den Einzelstaaten nur
übrig bleiben, ihre Einkommensteuergesetzgebung derjenigen des
Reiches durchaus gleichzustellen, was vielfach zu einer vollstän=
digen Umwälzung von Verhältnissen führen würde, mit denen
man zufrieden war und dem weitverbreiteten Widerstreben gegen
die „unitarische Reichsschablone“ neue Nahrung geben müßte.
Zu den Gründen gegen die Einrichtung einer Reichs=
einkommensteuer als solche kommt die Erwägung, daß die direkte
Besteuerung des Einkommens in den Einzelstaaten, voran in
Preußen, bereits bis zu einer sehr beträchtlichen Höhe angespannt
ist. Wir überflügeln darin alle anderen großen Kulturstaaten,
während wir in dem Ausbau des indirekten Steuersystems hinter
denselben noch immer weit zurückbleiben. Diese Tatsache weist
nachdrücklich darauf hin, daß, wenn wir in Deutschland große
neue Einnahmen zu beschaffen haben, wir dieselben auf dem Ge=
biete der indirekten Steuern suchen müssen. Fester als in irgend
einem anderen Lande ist freilich in Deutschland die alte doktri=
näre Anschauung von der „Ungerechtigkeit“ der indirekten Steuern
gewurzelt, weil dieselben den mehr und den weniger Bemittelten
in gleichem Maße belasten. In der Praxis trifft diese An=
schauung keineswegs überall zu; aber wenn ihr auch eine gewisse
allgemeine Berechtigung nicht bestritten werden könnte, so dürfte in
diesem Zusammenhange wohl an die parallel gehende Natur
des Reichswahlrechts erinnert werden, welches Bemittelte und
Unbemittelte, obere und untere Schichten, ebenfalls vollkommen
gleich behandelt. „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“, — diesem
Grundsatze gemäß, sollten sich am wenigsten diejenigen über die
Ungerechtigkeit des Reichssteuergesetzes beklagen, welche die Gleich=
heit der Rechte so entschieden nicht nur gegen jede wirkliche An=
tastung, sondern selbst jede Anzweiflung ihrer Notwendigkeit ver=
teidigen.
Eignen sich unter diesem Gesichtspunkte für das Reich ganz
besonders die indirekten Steuern, so sind auch die hauptsäch=
lichsten unter ihnen, die großen Verbrauchssteuern, ihrer Natur
nach in dem Gesamtgebiete des Reiches leichter und zweckmäßiger