Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiter Jahrgang (2)

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Schema 8. 
nte Infanterie-Brigade. 
Nehmwei J ung 
bes Bebarfs an Landwehr» Dienftausgeihnungen 2. Klaffe für Unteroffiziere und Wehrleute pro 18... 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lanbrwehr- Summa 
. des t 
Brigade. Bedarfs Demerlungen. 
Regiment. Bataillon. Stüd. 
nte mi ........ fheoit. Bataillon (N.) Als disponible lommen biejenigen 
Infanterie» Pandwehr-HegimentPir.x.iQ, Bataillon (N.) a ancn Eodeelälle die 
; Bu - iüon (N.) wegen eingetretener Todesfälle ıc. 
Brigade. [nid . . Keii see! Bataillon ( im vorhergehenden Jahre nicht zur 
Kandroehr- Regiment ir.x.3, Bataillon (N.) Beransgabung gelangt find. 
Summa des Bedarfs 
Disponible find vorhanden: 
Bleibt Bedarf: 
Schema 4. 
Nahdem Seine Majeftät der König von Preußen dem (Seconde-Lieutenant N. N. von der Infan- 
terie des nten Bataillons (N) nten....... fhen Landimehr-Regiments Nr. x) die erfte (ameite) Ye 
der Landwehr. Dienftauszeihnung zu verleihen geruht haben, wird demfelben auf Allerhödften Befehl diefer 
Beglanbigungsfchein Über deren Beflt ertheilt. 
Berlin, den . - tn oo ceeree. 18 
Der Kriege-Minifter. 
Dem Inhaber diefes, (Unteroffizier zc.) N. N. vom (nten Bataillon (N.) nten ........ fhen 
Landmwehr-Regiments Nr. x) aus N. Kreid N. gebürtig, ift die zweite Stlafle der Randrehr-Dienftausgeihnung 
berliehen worden und wird ihm diefer Deglaubigungsfdein über deren rechtmäßigen Beflg ertheilt. 
MN. ÜM.. 2.200. 18... 
(L. 8.) N.N. 
(Major 5. D.) und Landiwehr-Bezirls-Kommandeur. 
  
Ne. 189. 
Betrifft Depreitung ber Roten für bie Unterhaltung der Fonroge-Wagen ıc. und für Die Unterhaltung 
bes Planums der bebdedten Reitbahnen, fowie der tethen für die Schmieden. 
Au den Mir gehaltenen Vortrag mil Ic genehmigen, daf; die Koften für die Unterhaltung der Fourage- 
Wagen, beziehungsmeife für die Anfuhr der Tourage und bed Broteö in den Garnifonen, ferner die Koften 
für die Unterhaltung des Planums der bededien Reitbahnen, fowie die Miethen für die Schmieden, fomeit 
diefe nicht aus dem Hufbefchlags.Gelder-Fonds beftritten werden önnen, bei denjenigen Zruppentheilen, tele 
fid) im Genuß des Dünger: Ertrages befinden, auf den Düngerfonde übernomnien und nur infoweit ertra- 
ordinair erftattet werden, al® der bezcichnete Fonds nicht die Mittel zur Beftreitung der diesfälligen Aus. 
gaben bietet. 
Schloß Babelsberg, den 4. Juli 1868. 
Be. Wilhelm. 
vd Roon. 
Un das Kriegs-Diinifterium. (884) von