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nur auf einen Namenswechsel hinauskommen. Der Militär=
bevollmächtigte in München ist wesentlich ein Hilfsbeamter der
preußischen Gesandtschaft in München, der auf dem militärischen
Gebiet dasselbe zu erstreben hat, wie ein anderer auf dem po=
litischen, nämlich die Verständigung über gemeinsame Einrich=
tungen, die Herbeiführung von solchen anzustreben da, wo sie
noch nicht tatsächlich sind. Er ist ein für die Gesandtschaft und deren
Gesamtwirken ganz unentbehrlicher Hilfsbeamter, und ich möchte
dringend bitten, nicht bloß nach persönlicher Rücksichtnahme zu
verfahren oder nach dem Wunsche, die Tätigkeit der Regierung
nicht zu stören, sondern sich auch von der Überzeugung vollständig
zu durchdringen, daß diese Gesandtschaften und ihre Tätigkeit zu
dem unentbehrlichsten Handwerkszeug unserer Politik gehören.“
Diesen ausgezeichneten Ausführungen braucht man nichts
hinzuzusetzen. Es ist zweifellos, daß preußische Gesandte bei den
anderen deutschen Höfen und vice versa solche dieser am Ber=
liner Hofe als eine dauernde Einrichtung angesehen werden müssen,
da ihre Bedeutung und der Nutzen, den sie stiften, so erheblich ist,
daß die dem Staate dadurch verursachten Kosten dagegen nicht
ins Gewicht fallen. Etwas anderes ist es mit kleinstaatlichen
Gesandtschaften an außerdeutschen europäischen Höfen neben den
dort beglaubigten Botschaftern und Gesandten des Reiches. Der
Fortfall dieser kleinstaatlichen Gesandtschaften ist wohl nur eine
Frage der Zeit. Vielfach beruht ihr Bestehen auf dynastischen
verwandtschaftlichen Beziehungen, aus denen heraus sie allerdings
auch ihre Berechtigung haben.