General Dannhauer und die Militärkommission. 109
offizielle Anregung von Anträgen, mit welchen sich ohne Sweifel bald die Kabinette und die
Presse von ganz Europa als mit einem Ereignis von Wichtigkeit beschäftigen werden, mit
einer Hast, die den Charakter der Überrumpelung hat, und in einer solchen Form erfolgt,
daß ihre weitere Entwickelung aufzuhalten schwerlich noch in unserer Macht steht. Daß die
Militärkkommission nicht zur Stellung der Anträge geschritten wäre, wenn denlelben ein be-
stimmter Widerspruch Preußens entgegengetreten wäre, halte ich für unzweifelhaft.
Ich würde geglaubt haben, daß dem K. Militärbevollmächtigten in Berlin bei den
Unterredungen, auf welche er hier Bezug nahm, gebeime und mir unbekannte Instruktionen
erteilt worden seien, wenn ich nicht nach dem Schlusse seines gestrigen Berichtes an E. E.
annehmen müßte, daß derselbe ganz auf eigene BVerantwortung gehandelt bat. Wenn er
anführt, daß er weitergehenden Anträgen, namentlich in betreff der Wahl eines Oberfeld-
berrn, vorgebeugt habe, so beweist er nur die Rotwendigkeit einiger Bekanntschaft mit
dem Bundesrechte für denjenigen, der auf dem Boden desselben verhandelt. Die Se-
samtbeit der gestellten Anträge überschreitet, wie schon gesagt, die Kompeten; der Militär-
kommission; von der Wahl eines Oberfeldberrn aber ist erst die Rede, wenn die Bundesver-
sammlung die Aufstellung eines Kriegsheeres beschließt, und erfolgt diese Wahl lediglich
innerhalb der Bundesversammlung; bevor aber zur Aufstellung eines Kriegsheeres ge-
schritten werden könnte, müßte erst nach Artikel XXXVIII der Schlußakte eine direkte
Gefahr für das Bundesgebiet, oder nach Artikel XLVII eine indirekte beschlußmäßig an-
erkannt worden sein.
Sollten E. E. mich oder meinen Nachfolger anweisen, den Vorschlägen im Ausschuß
ganz oder teilweise entgegenzutreten, so glaube ich, daß es sich am meisten empfehlen würde,
dies vor der Hand von dem formellen Standpunkte aus zu versuchen, und zwar in der
Weise, daß man die Kompetenzüberschreitung der Militärkommission in den Vordergrund
stellt und das Bedenkliche des Präzedenzfalles bervorbebt, wenn die sechs Offiziere, welche
jedesmal den technischen Beirat der Bundesbebörde bilden, und welche unter ausschließ-
licher Berücksichtigung ihres Verständnisses militärischer Angelegenbeiten bierzu
ausgewählt werden, in Sragen von der böchsten politischen Wichtigkeit ohne vorgängige
Aufforderung von seiten des Bundes und ohne Anregung von einer der Bundesregierun-
gen eine amtliche Initiative von dieser Bedeutung ergreifen wollen. Ich glaube wohl, daß
ein Widerspruch auf diesem Sundament, wenn er von Preußen ausgebt, die Sache auf-
balten, wenn auch nieht beseitigen kann; letzteres um deswillen nicht, weil die übrigen
Militärbevollmächtigten nach den auf Voraussetzung des preußischen Einver--
ständnisses begründeten Instruktionen ihrer Regierungen oder doch ihrer Sesandten
gehandelt haben werden.
Materiell läßt sich demnächst einwenden, daß die Hauptvorschläge zur Verhandlung
nicht reif sind, solange die durch Artikel CXXVIII oder XIVII der Schlußakte gegebenen
Bedingungen nicht vorliegen.
Vielleicht bat das ganze Verfahren im Sinne Österreichs nur den Sweck, die früber
von uns abgelehnten Mehrbewilligungen für die süddeutschen Bundesfestungen zu erlangen,
und was darüber hinausgeht hat dann die Bedeutung einer auf das Abhandeln berechneten
Überforderung, wie uns dieses System in allen übrigen Verbandlungen mit dem Wiener
Kabinett gegenübergestanden bat. Ich will damit nicht gesagt baben, daß Osterreich nicht
auch die vollen Vorschläge der Militärkommission gern zum Beschluß erboben seben würde.
E. E. hochgen. Weisungen sehe ich g. g. entgegen, und wenn, wie ich glauben darf, das