Sachregister.
(Die hochstehenden Zahlen bedeuten die Anmerkungen.)
A.
Aachen, Schlachtsteuer 2672.
Abfindungsländereien, bei Separationen,
kommunale Verhältnisse derselben 54, 55.
Abgaben, (. Beiträge, Gebühren, Gemeinde-
steuern, Kreissteuern, Provinzialsteuern, Na-
turaldienste.
Abgabenfreiheit, s. Befreiungen.
Abgabenvereinbarung, s. Vereinbarungen.
Abgabenverteilung, s. Verteilung.
Abgabenverteilungsmaßstab bei Kreis-
steuern 414 ff.; Feststellung 394, 396, 417;
Veränderung des festgestellten 396, 417.
Abgänge und Zugänge im Steuerjahr bei
Gemeindeabgaben 264, 265, 320, 321; ins-
besondere bei den steuerlichen Leistungen der
Offiziere 325; bei dem den Gemeinden zur
Aufbringung überwiesenen Kreisabgabensoll
425; bei Provinzialabgaben 465.
Ablehnung bezw. Niederlegung unbesoldeter
mter in der Verwaltung und Vertrerung der
Stadt= und Landgemeinden 90, 91, 93, 95,
97, 98, 172; der Ernennung zum Ehren-
amtmann oder Ehrenbürgermeister in den
westl. Provinzen 353; unbesoldeter Amter der
Kreise 380, 381, 393, 402; desgl. der Pro-
vinzen 441, 445.
Ablösung von Gemeindesteuerbefreiungen,
Grundsteuern 277; Gewerbesteuern 281; der
hanbesberrlichen Einkommensteuerprivilegien
Abstimmung bei Wahlen zur Stadtverord-
netenversammlung 109, 111, 112, 113; zur
ländl. Gemeindevertretung 182, 183; inner-
halb des Magistrats 129; des kollegialischen
ländl. Gemeindevorstandes 192; der Stadt-
verordnetenversammlung 116; der ländl. Ge-
meindevertretung 186; auf dem Kreistage 394;
im Kr. A. 402; auf dem Provinziallandtage
446, 450; im Prov. A. 453.
Abstufungen bei Gebühren 248; beim Bürger-
rechtsgeld 253; bei Gemeindesteuern, und zwar
bei Gewerbesteuern 263, 279; bei Grund-
steuern 263, 278; bei Einkommensteuern, 263,
290; des Grundbesitzes als Maßstab bei be-
sonderen Grundsteuern 273.
Abtrennung einzelner Grundstücke von einem
I
Gemeinde= oder Gutsbezirk behufs Umkom-
munalisierung 79, 165.
Abweisung neuanziehender Personen 83.
Abwesenheit, Befreiungsgrund von unbesol-
deten Gemeindeämtern 90, 93, 172; von un-
besoldeten Kreisämtern 381.
Accise 20, 224.
Adelige Rechte, z. a. R. verliehene Güter,
s. Rittergüter.
Adjazentenbeiträge 260 ff.
Adjunkten (franz. Gemeinderecht) 32.
Agentur 301.
Aichämter als Gemeindeanstalten 203; Aich-
gebühren 2491.
Akklamation 19085; Wahl durch A. auf dem
Kreistage 3921; Wahl durch A. zum Pro-
vinziallandtag unzulässig 4445; desgl. auf
dem Provinziallandtage zulässig 446".
Akten der Stadt= und Landgemeinden, Einsicht
derselben durch die Stadtverordnetenversamm-
lung bezw. die Gemeindevertretung und Ge-
meindeversammlung 137, 195; Aufbewahrung
durch den Stadt= bezw. Gemeindevorstand 133,
193; Einforderung durch die Aufsichtsbehörden
337. — A. der Kreis= und Provinzialgemein-=
den, Einforderung durch die Aufsichtsbebörden
430, 466. —
Aktiengesellschaften, Wahlrecht in der Ge-
meinde als jur. Personen 99, 169; Teilnahme
an den Wahlen zum Kreistage 383, 384, 387;
Gemeindeeinkommensteuer 294, 296 ff., 303;
Kreisbesteuerung 418, 423, 424; Einkommen
der Mitglieder kein gewerbliches 298“.
Alter von 21, 24 u. 25 Jahren erforderlich
zum Erwerbe oder zur Ausübung des Bürger-
rechts und des Gemeinderechts in Stadt= und
Landgemeinden 85, 92, 94, 97, 168; von 25,
aber nicht über 70 Jahren in Kurhessen Boraus-
setzung für die Wählbarkeit zu Gemeindeämtern
104, 122; von 21 Jahren Voraussetzung für
die persönliche Teilnahme an den Kreistags-
wahlen, für die Wählbarkeit zum Kreistage
und zum Kreisausschusse 386, 388, 401; von
24 Jahren Voraussetzung für Beteiligung an
posenschen Kreistagen 397; desgl. für das
Wahlrecht zum posenschen Provinziallandtage
449; von 30 Jabren Voraussetzung für die