Sachregister.
188; der Amtmänner und Landbürgermeister
354
Dienstwohnungen, bei Feststellung des pen-
sionsfähigen Diensteinkommens 150; bei Fest-
stellung des als Diensteinkommen zu be-
steuernden Einkommens 292; bei Feststellung
der in einer Gemeinde verausgabten Löhne
und Gehälter 3081; der Geistlichen, Kirchen-
diener und Elementarlehrer befreit von den
Realsteuern, vom Grundbesitz für die Gemeinde-
wie für die Kreisbesteuerung 274, 276, 420;
Räumung der D. durch die Hinterbliebenen
151; Mietssteuer 312.
Direkte Steuern, Begriff 262, 263; in der
Gemeindebesteuerung 240; in der Kreis-
besteuerung 412, 413.
Disposition, mit Pension z. D. gestellte Offi-
ziere, Gemeindebesteuerung 2881, 291, 292.
Distriktskommissarien in Posen 56, 192.
Disziplinarbestimmungen und wer-
fahren hinsichtlich der städtischen Beamten
157 ff. (kein Dieziplinarverfahren gegen Stadt-
verordnete 1014); hinsichtlich der Beamten der
Landgemeinden 199; der Gutsvorsteher 348;
der Amtmänner und Bürgermeister in den
westl. Provinzen 354; der Verbandsvorsteher
359; der Kreisbeamten 407; des Landesdirektors
458; der Mitglieder des Kreisausschusses 4022;
desgl. des Provinzialausschusses 452; der
Provinzialbeamten 458; der Hilfsbeamten der
Staatsanwaltschaft 2077.
Disziplinargewalt, Begriff 156, 157.
Disziplinarstrafen, Arten, Unterschied von
den Zwangsstrafen 157, 459 (Strafversetzung).
Domänen, Begriff 299", 304"; Gemeinde-
483
besteuerung 299, 303; Berechnung des steuer-
pflichtigen Einkommens 284, 304, 305.
Domizil, s. Wohnsitz; Steuerdomizil der Be-
amten beseitigt 288“"; Domizilkreis, besonderer
Begriff für das Kreissteuerrecht 422; jeder
hat nur einen Domizilkreis 423; Heran-
ziehung zu den Kreissteuern im Domizilkreise
423, 424.
Doppelbesteuerung hinsichtlich der Ge-
meindeabgaben, Vermeidung derselben
305 ff.; Rechtsmittel 319, 320; hinsichtlich
der Kreisabgaben, Vermeidung derselben
41 ff.
Dorf, Historisches: Ursprung und älteste Ver-
fassung 43; Gründung von Dörfern nach
Schulzen-, kulmischem und preußischem Recht
44, 45; die ältesten Dörfer waren staatliche
Verwaltungsbezirke ohne kommunale Bedeu-
tung 45; Bersaffung der Dörfer nach A. L. R.
50; s. im übrigen Landgemeinden.
Dorfanger, zauen, zauenrecht 54.
Dorfgemeinde, s. Dorf und Landgemeinde.
Dorfgericht 51, 201 Anm.
Dorfgeschworenen, s. Schöffen.
Dorfpolizeiordnung schlesische 508.
Dorfrichter, Bezeichnung für den Gemeinde-
vorsteher 187.
Dorfschaften, s. Bauerschaften.
Dorfschaftsvorsteher, s. Bauerschaftsvor-
steher.
Dotation der Kreise 375, 376, 377, 411; der
Provinzialverbände 435, 462, 463.
Dreiklassenwahlsystem 34, 37, 105, 106,
179, 180.
Durchschnitt, dreijähriger, des Einkommens
bei der Kommunalbesteuerung 308.
E.
Ehefrauen, Anrechnung von Steuerzahlungen,
Grundbesitz beim Erwerb des Bürgerrechts
87, 16811, 171; Vertretung beim Stimm-
recht in den Landgemeinden 1761; desgl. in
den Gutsvorstehergeschäften 347; desgl. bei
den Kreistagswahlen 387; auf dem pos.
Kreistag 397; Rechte der hinterbliebenen E.
städtischer Beamten 151, 152, 153; Unter-
stützung der E. von Militärdienstpflichtigen
410; s. auch Frauen.
Ehrenämter. Ist Verwaltung durch E. Selbst-
verwaltung? 3 ff.; Wesen der E. 4; Befähigung
zur Verwaltung von E. in den Gemeinden
90, 93, 94, 97, 143, 168, 170, 171, 172;
desgl. in den Kreisen 388, 401; desgl. in
den Provinzen 443, 451.
Ehrenbreitstein, Schlachtsteuer 2677.
Ehrenbürgerrecht 98; Wahlrecht der Ehren-
bürger 98“, 103, 1058.
Ehrenrechte, bürgerliche, Besitz derselben
Voraussetzung des Bürgerrechts 85, 92; desgl.
des Gemeinderechts in den Landgemeinden
168, 169; desgl. der Vertretung im Stimm-
recht in den Landgemeinden 1762; desgl. der
Beiwohnung an den Sitzungen der Gemeinde-
versammlung 184; desgl. der Wahlberech-
tigung zum Kreistage 386; desgl. der Wähl-
barkeit zum Wahlmanne und zum Kreistags-
abgeordneten 388; desgl. zum Provinzial-
landtage 443.
Eichämter, s. Aichämter.
Eid, s. Diensteid.
Eidesleistung der Gemeinden 75.
Eigenschaft einer Ortschaft als Stadt= oder
Landgemeinde oder Gutsbezirk 68.
Eingemeindungen 79, 163 ff.
Eingetragene Genossenschaften, s. Ge-
nossenschaften.
Einkaufsgeld 254, 255, 317“.
Einkommen, Jahresbeträge, wesentlich für
den Erwerb des Bürgerrechts 86, 87, 92, 93,
168, 171; Ermittelung des steuerpflichtigen
E. 284; Umfang des steuerpflichtigen E. der
Forensen, jur. Personen und Erwerbsgesell-
schaften 296, 297, 298, 299; desgl. des preuß.
Fiskus 299; Verteilung des aus einer Quelle
fließenden E. auf mehrere Gemeinden zur Be-
steuerung 299 ff., 306, 307, 308; Rechtsmittel
gegen diese Verteilung 319, 320.
Einkommensteuer, s. Gemeindeeinkommen-
steuer.
Einladung zu den Wahlen der Stadtverord-
neten 108, 113; zur Stadtverordnetenver-
sammlung 114; zu den Wahlen der Gemeinde-
verordneten 181; zu den Sitzungen der Ge-
meindeversammlung und vertretung 184; zu
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